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Gut geflogen
Infos zum Flugticket


Das Flugticket


Das Flugticket ist jenes Dokument , das einen Passagier zum Flug auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Im Unterschied zu Eisenbahnfahrkarten ist das Flugticket auf den Namen des Passagiers ausgestellt, und kann nur vom Inhaber verwendet werden.

Auf jedem Flugticket scheinen u.a. folgende Informationen auf: ausstellende Fluglinie, ausstellende Agentur (Reisebüro o.ä.) und Ausstellungsort, Name des Passagiers, Strecke, Buchungscode, Flugzeiten, Buchungsklasse und Preis.

Am Flughafen wird beim Check-In die Bordkarte ausgestellt, welche zum Betreten des Flugzeugs berechtigt und auf welcher die Sitznummer sowie das Flughafengate und die Einstiegsuhrzeit aufscheinen.

Neuerdings werden immer häufiger sog. "e-tickets" ausgestellt, bei welchen man vorab nur eine bezahlte Buchungsbestätigung erhält; gegen Vorlage dieser Bestätigung wird am Flughafen dann ein Ticket mit Bordkarte ausgestellt.

Bei einem Flug mit Zwischenstopps empfiehlt es sich, falls möglich, gleich bei Antritt der Reise für alle Teilstrecken einzuchecken; man bekommt dann sogleich alle Bordkarten ausgehändigt und kennt somit bereits die Sitzplatznummern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Zwischenstopps zeitlich knapp bemessen sind – man spart sich so erneute Wartezeiten beim Check-In. Außerdem weiß das Fluglinienpersonal der folgenden Teilstrecken dann, dass man die Reise angetreten hat.

Worauf man bei der Buchung achten sollte


Fluglinien verwenden für die Ausstellung der Tickets Buchungsklassen, die sich von den grundsätzlich bekannten „economy, business und first class“ unterscheiden: während sich diese auf Sitzplatz und Service im Flugzeug beziehen, sagen die Buchungsklassen wie z.B. "Y": Economy Class Normaltarif“ aus, welcher Tarif bei der Ausstellung des Tickets angwandt wurde. Von dieser Buchungsklasse ist es meist auch abhängig, ob und wie das Tickets storniert, umgebucht und ersetzt werden kann: Tickets der Buchungsklasse "Q" sind normalerweise sehr günstig, es be-steht jedoch kein Ersatzanspruch bei Nichtantritt des Flugs.

Es ist daher immer anzuraten, bei Buchung des Tickets nach Möglichkeiten und Kosten für Umbuchung und Stornierung zu fragen.

Die Abflugszeiten – Vorsicht bei Pauschalreisen und Billigflügen


Die auf einem Linienflugticket angegebenen Uhrzeiten werden in den meisten Fällen eingehalten; bei Flügen, die lange vor Abfahrt gebucht wurden, empfiehlt sich jedoch vor der Abreise eine Kontrolle (entweder auf der Homepage des Flughafens oder auf jener der Fluglinie).
Bei Pauschalreisen sind die Flugzeiten meistens nur vorläufig, da es sich meist um Charterflüge handelt, und die Flugzeiten könnten sich auch kurz vor der Abreise noch ändern. Daher ist es auch bei Urlaubsreisen angebracht zu kontrollieren.

Einen ganz besonderen modus operandi haben Billigflieger und auch manche Charterflüge: die Hinreise läuft normal ab, die Rückfahrt hingegen muss meist 2 Tage vor Flugantritt bestätigt werden. Ohne diese Rückbestätigung könnte eventuell sogar der Anspruch auf den Sitzplatz verfallen. Die Bestätigung läuft meist telefonisch über ein Call-Center ab; checken Sie vorher ab, ob das auf Ihre Reise zutrifft, und schreiben Sie die Telefonnummer gut auf!


Flugticket verloren - nichts als Ärger!

Wer sein Flugticket verliert - egal ob vor der Abreise oder vor dem Rückflug - muss entweder mit einem erheblichen Kostenaufwand oder einer langwierigen Prozedur zur Rückerstattung des Flugpreises rechnen. Die Bedingungen dafür hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft und vom Anflugsort ab.

Grundsätzlich ist es ratsam, den Flugschein zu fotokopieren und getrennt vom Original aufzubewahren, um im Verlustfall den Ankauf des Tickets beweisen zu können. Viele der notwendigen Schritte zum Ersatz des Tickets lassen sich mit der darauf vermerkten Buchungsnummer auch viel leichter erledigen!


Reiserücktrittsversicherung


Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Rücktrittskosten beim Nichtantritt einer Reise, wenn die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson (Verwandte usw.) von einem der in der Polizze aufgezählten Ereignisse (Krankheit, Unfall, ...) betroffen ist. Falls ein Flugticket eher teuer war oder es sich um ein nichtersetzbares Ticket handelt, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Polizze.

Overbooking und Gepäcksverlust


Was tun wenn der Koffer nicht oder erst eine Woche nach seinem Besitzer ankommt? Welche Rechte habe ich, wenn der mir zugesprochene Platz im Flugzeug besetzt ist, obwohl ich pünktlich am Gate war?
Das Europäische Verbraucherzentrum hat zu diesen Themen weitere Infoblätter ausgearbeitet ("Ver. 889/2002 - Mehr Rechte für Fluggäste", "Ver. 261/2004 - Overbooking, Annullierung und Verspätungen", "Gute Reise" zum Thema Pauschalreisen und "(ver)sicher(t)er Urlaub").

Musterbriefe für Ihre Reklamationen bei Flugreisen Sie beim EVZ erhältlich. Sie können diese auch aus dem Internet herunterladen.


Infoblatt 26
Stand Mai 2007




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