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Mietwagen


Suchen Sie gerade Ihr Urlaubsziel aus? Haben Sie daran gedacht, ein fremdes Land in einem Mietauto zu erkunden? Hier finden Sie einige Tipps, damit Sie Ihre Reise ohne Schwierigkeiten antreten können!

Die Buchung


Zu allererst müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren Mietwagen von zu Hause aus oder direkt am ausgewählten Urlaubsort buchen möchten.

Die Buchung von zu Hause aus (online oder in einem Reisebüro) kann mehrere Vorteile haben:

  • Sie können die Buchung in Ihrer Muttersprache tätigen;
  • Sie können die Preise der verschiedenen Autoverleiher leicht miteinander vergleichen;
  • Oft gibt es Sonderangebote bei Online-Buchungen oder für Frühbucher;
  • Wenn Sie den Mietvertrag von zu Hause aus abschließen, ist der Gerichtsstand der Ihres Heimatlandes und dies ist bei Streitigkeiten mit dem Verleiher sicher von Vorteil, da ein möglicher Prozess im Wohnort des Konsumenten stattfinden würde.

Wenn Sie das Auto hingegen direkt am Urlaubsort buchen, könnten Sie auf Sprachschwierigkeiten, hohe Preisen und nur wenige verfügbare Wagen stoßen; dies ist z.B. in der Hochsaison öfters der Fall.

Vergessen Sie nicht, sich beim Vergleich der Preise der verschiedenen Anbieter über den Endpreis, inklusive aller Mehrkosten, zu informieren!

Beachten Sie, dass für die Buchung und das Ausleihen des Wagens in den meisten Fällen eine auf den Fahrer ausgestellte, gültige Kreditkarte notwendig ist, welche als Kaution gilt. Bei eventuellen Schäden am Wagen ist nämlich oft eine Abbuchung von der Kreditkarte vorgesehen.

Wir raten Ihnen auch, sich über die Stornokosten bei einem möglichen Rücktritt vom Mietvertrag zu informieren.


Die angebotenen Leistungen

Mietwagen buchen, müssen Sie zwischen der Vielzahl der von den Mietwagenfirmen angebotenen Leistungen auswählen. Diesbezüglich ist es besonders wichtig, sich vorher über einige wesentliche Details zu informieren, welche sich auf eventuelle Mehrkosten beziehen:

  • Übernahme des Mietwagens außerhalb der Bürozeiten;
  • Flughafenzustellung;
  • Was geschieht im Falle einer Verspätung des Fluges und der damit verbundenen verspäteten Übernahme des Wagens?
  • Rückgabe des Wagens an einem anderen Ort;
  • Kindersitze;
  • Zweitfahrer;
  • Gibt es eine Kilometerbegrenzung?
  • Muss ich das Auto mit vollem Tank zurückgeben?

Die Versicherung


Ein weiterer Punkt, den Sie vorab klären sollten, ist jener im Zusammenhang mit der Versicherungspolizze. In vielen Fällen haben die im Preis inbegriffenen Polizzen keine besonders hohen Deckungssummen oder die Insassen sind nicht versichert; auf jeden Fall sind die Haftungshöchstgrenzen von Land zu Land unterschiedlich. Zudem sind sehr oft bestimmte Schäden (z.B. solche, die in Urlaubsorten, mit engen und verkehrsreichen Straßen oft vorkommen) von der Versicherungsdeckung ausgenommen (z.B. kaputte Außenspiegel usw.). Es lohnt sich also, sich über die Nutzen und die Kosten einer eventuellen Zusatzversicherung zu informieren (z.B. für Diebstahl oder Insassen).

Wenn Sie vor haben, die Landesgrenze zu überqueren, informieren Sie sich, ob für diese Fälle Zusatzgebühren vorgesehen sind.
Beachten Sie, dass die meisten Mietwagenverleiher für das Ausleihen ein Mindestalter vorsehen (gewöhnlich etwa 25 Jahre); oft ist auch ein Höchstalter vorgesehen (meist 65 Jahre). Diese Altersbegrenzungen können nur durch Zusatzzahlungen über- bzw. unterschritten werden. Auch wenn keine Altersbegrenzung vorgesehen ist, könnte es aber sein, dass Sie, um das Auto überhaupt ausleihen zu können, seit mindestens einem Jahr im Besitz des Führerscheins sein müssen.

Die Übernahme und die Rückgabe des Wagens


Die häufigsten Schwierigkeiten, mit denen Konsumenten beim Mietwagenverleih konfrontiert werden, sind mit der Rückgabe des Autos verbunden, da die Mietwagenfirmen sehr oft versuchen, dem Konsumenten angebliche Schäden anzulasten.

Um unangenehme Zwischenfälle zu vermeiden, ist es wichtig, das Auto bei der Übernahme und der Rückgabe genauestens zu überprüfen: Kontrollieren Sie das Auto auf bereits vorhandene Kratzer, Blechschäden, usw. und halten Sie all diese Details schriftlich im Übernahme- bzw. Rückgabeprotokoll fest; lassen Sie sich dieses auch vom Verleiher unterzeichnen.

Der Führerschein


Ihr Führerschein, welcher in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, gibt Ihnen das Recht, innerhalb der EU jedes Fahrzeug zu fahren, welches Sie auch im Ausstellungsland des Führerscheins fahren können, ohne dass Sie eine Gebühr dafür zahlen müssen, dass Sie dort nicht wohnhaft sind.

Bei Unfall: 1-1-2


Erinnern Sie sich daran, dass in jedem Staat der Europäischen Union die einheitliche europäische Notrufnummer 1-1-2 aktiv ist.

Wenn nun ein Bürger in einer Notsituation (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei) irgendwo innerhalb der EU die Nummer 1-1-2 vom Festnetz oder einem Handy aus wählt, wird er mit einem Mitarbeiter einer Zentrale verbunden, der sich entweder selbst um den Fall kümmert oder den Anruf an den zuständigen Notfalldienst weiterleitet. Auf jeden Fall erhält der Bürger den gleichen Versorgungsstandard, wie er ihn auch in seinem Herkunftsland erwarten kann.

Natürlich müssen Sie den Unfall sofort dem Autoverleih melden; dieser wird Ihnen dann die zur Schadensabwicklung notwendigen Informationen geben.



Stand 05-2007
Blatt Nr. 25




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