![]() |
![]() |
||||||
Time-SharingEine Ferienwohnung auf den Kanarischen Inseln, in Kenia oder in der Dominikanischen Republik? Die Zauberformel Time-Sharing (Teilzeitwohnrechte) scheint diesen Traum möglich zu machen! Doch nur allzu leicht könnte sich alles in einen Alptraum wandeln ... "Time-Sharing", was ist das?Es handelt sich um den Erwerb des Rechts für einen längeren Zeitraum (mindestens jedoch für die Dauer von drei Jahren) eine Wohnung, ein Hotelzimmer oder auch „Urlaubspunkte“ die in einer Ferienanlage „verurlaubt“ werden müssen, jeweils für eine oder mehrere bestimmte Wochen des Jahres zu Erholungs- oder Wohnzwecken zu nutzen. Damit man die Ferien nicht immer am selben Ort und zur selben Zeit verbringen muss, gibt es eigene nationale und internationale „Tauschpools“ und Agenturen, die Austausche organisieren, was natürlich mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. So weit, so gut, nur ...Vorsicht, denn nicht immer stimmen die traumhaften Versprechungen des Verkäufers mit dem Inhalt Ihres Vertrages überein! Der Verkäufer ist in jedem Fall bereits vor Abschluss des Vertrags verpflichtet, Ihnen ein Informationsprospekt auszuhändigen. Was dieses Prospekt alles beinhalten muss, ist genauestens vom Gesetz vorgeschrieben. Vorsicht, denn die Verkaufstechniken sind ausgetüftelt und aggressiv! Mit “gewonnenen Reisen” oder anderen Preisen werden Sie entweder an ihrem Urlaubsort, aber immer häufiger auch an Ihrem Wohnort, angesprochen oder angeschrieben und zu Verkaufsmeetings gelockt. Bei den ausgefeilten Überredungstechniken ist es dann sehr schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Vorsicht, nicht immer ist klar, worum es rechtlich im Vertrag eigentlich geht: Es wird von "Time-Sharing", von "Teilzeitwohrechten", von "einer neuen Art, Urlaub zu machen" gesprochen, dabei weiß man oft gar nicht, was man nun tatsächlich kauft. Eine Immobilie nutzen zu dürfen, oder darüber verfügen zu können, bedeutet nicht zwingend, dass man deren Eigentümer ist! Vorsicht,
Time-Sharing als Kapitalanlage?Überlegen Sie es sich gründlich, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen und kalkulieren Sie die zahlreichen Zusatzkosten und eventuellen Risiken, die mit der Unterschrift eines Timesharing Vertrags anfallen ein. Dies sind nur einige Beispiele:
Vorsicht, besonders schwierig ist es für die Verbraucher, ein solches Feriendomizil wieder zu verkaufen! Rechte des Konsumenten als KäuferDer Vertrag der „den Erwerb eines Teilzeitwohnrecht“ zum Gegenstand hat, wird vom Verbraucherkodex genau geregelt:
Alle Mitgliedsstaaten haben mittlerweile die EU-Richtlinie umgesetzt und europaweit wird ein Mindestschutz für alle Konsument/innen gewährleistet die einen solchen Vertrag unterzeichnen, darunter das Rücktrittsrecht von mindestens 10 Tagen. Bedenken, Sie jedoch, dass in der Regel das Recht jenes Staates angewendet wird, in welchem die Immobilie steht oder in welchem Sie den Vertrag abgeschlossen haben – und das bedeutet in vielen Fällen, dass Sie nicht in den Genuss des rechtlichen Schutzes der EU-Richtlinie kommen! Das Gesetz sieht allerdings zum Schutz des Konsumenten vor, dass im Fall eines Rechtstreits jenes Gericht für die Entscheidung zuständig ist, wo der Verbraucher-Käufer seinen Wohnsitz hat. Unser Tipp: Ein solcher Kauf sollte, wenn überhaupt, dann schon SEHR gut überlegt sein. Stand 05-2007 Info-Blatt Nr. 12
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||