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Gewinnübergabe entpuppt sich als windige Verkaufsveranstaltung

"Ihr Preis von 320,- € steht zur Abholung kostenlos bereit". So stand es in der Einladung, die zahlreiche Verbraucher in ganz Südtirol in den letzten Wochen in ihrem Briefkasten gefunden haben. Wer sich die letzte Gelegenheit, seinen Gewinn zu erhalten, nicht entgehen lassen wollte, sollte sich zu einem Gratis-Abendessen in einem Gastlokal einfinden. Verbraucher, die voller Vorfreude dieser Aufforderung nachgekommen sind, wurden jedoch bitter enttäuscht.

Dass dieses Versprechen viele, vorwiegend ältere, Verbraucher dazu bewegt hat, sich für die Veranstaltung anzumelden, ist verständlich. Wie sie aber feststellen mussten, bestand der 320,00 Euro Gewinn aus einem Gutschein für eine Reise, wahlweise in die Türkei, nach Kitzbühel oder in den Schwarzwald. Man muss allerdings schon das Kleingedruckte auf dem Gutschein genauer lesen, um zu verstehen, dass dieser Preis mit erheblichen Kosten verknüpft ist (z. B. Einzelzimmerzuschläge von 50,00 Euro pro Tag, Ferienzuschläge, Spesen für das Essen und für Besichtigungen sind nur teilweise inbegriffen). Das Rahmenprogramm (Besuch eines Teppichknüpfzentrums mit Einkaufsmöglichkeiten, Schnaps-Degustation, Speckseminar) lässt vermuten, dass es sich nicht um eine Traumreise, sondern wohl eher um eine verlängerte Kaffeefahrt handelt. Einen Preis gab es schließlich doch noch: die versprochene Kaffeemaschine wurde den Gewinnern beim Gratis-Essen überreicht.

Was steckt eigentlich hinter diesen Veranstaltungen? Eine über zweieinhalb Stunden dauernde Verkaufsveranstaltung. Zu stolzen Preisen angepriesen wurden dabei - wie uns ein Teilnehmer berichtet - unter anderem Matratzen, Bettdecken und Unterbetten, sowie verschiedene andere Artikel (Magnetpflaster, Magnetfelddecken, -matten), die angeblich gegen allerlei Krankheiten wirken sollen: z. B. gegen Bluthochdruck und Niederdruck, bei Migräne, Rückenschmerzen, Rheuma, vorbeugend gegen Schlaganfall und Herzinfarkt oder lindernd bei Multipler Sklerose. Besonders bedenklich ist, dass der beredsame Verkäufer behauptete, sein Unterbett mit eingearbeiteten Magnetstreifen, würde beim Gebrauch über einen längeren Zeitraum die weitere Einnahme blutverdünnender Medikamente unnötig machen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) betont, dass die eigenmächtige Entscheidung, Medikamente abzusetzen, lebensgefährlich sein kann und dass im Bereich Gesundheit der Rat von Hausärzten und Spezialisten unumgänglich ist.

Bei diesen sogenannten Haustürgeschäften sieht das Gesetz eigentlich die Möglichkeit vor, innerhalb von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten. Dies setzt allerdings voraus, dass der Verbraucher auch eine Kontaktadresse des Verkäufers, an welche er sein Rücktrittsschreiben senden kann, erhält. Wie ein Teilnehmer berichtete, wurde eine solche Adresse erst auf Nachfrage bekannt gegeben. Dasselbe gilt für die Ausübung des Gewährleistungsrechts und die in Anspruchnahme von Garantieleistungen. Was nützt dem Verbraucher eine Garantie von 12 Jahren für eine Matratze, wenn er keinen Ansprechpartner hat, bei dem er diese geltend machen kann.

Unsere Tipps für Verbraucher: Sie sind nicht verpflichtet, irgendetwas zu kaufen. Lassen Sie sich nichts aufschwatzen. Werden Sie hellhörig, wenn ein Produkt als Waffe gegen verschiedenste Krankheiten angepriesen wird. Es gilt der Grundsatz "Geschenkt gibt es im Leben nichts!", Gratis-Angebote, Gewinnversprechen und Gutscheine dienen oft nur als Köder. Lassen Sie sich eine Rechnung aushändigen und kontrollieren Sie, ob die Postadresse des Verkäufers enthält, damit Sie Ihr Rücktritts- und Gewährleistungsrecht wahrnehmen können.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Tel. 0471-980939, Montag bis Freitag, 8-16). Musterbriefe zur Ausübung des Rücktrittsrechts finden Sie on-line.


Bozen, 12.11.2009
Presse-Information




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