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Wundermittelchen: von Haus zu Haus ...

Was man bedenken sollte, bevor man sich darauf einlässt

Im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gehen immer öfter Meldungen ein, dass VerbraucherInnen von Freunden und Bekannten angesprochen wurden, die ihnen ein Mittelchen verkaufen wollte, das angeblich gegen viele Krankheiten und Beschwerden Wunder wirke. Als zweiter Schritt wird dann meist vorgeschlagen, doch selbst in den profitablen Verkauf des Wundermittels einzusteigen, und so die knappe Haushaltskasse aufzustocken. Die Verbraucherschützer können nur zur Vorsicht raten.

Es ist eigentlich kaum zu fassen: viele Leute äußern einerseits starke Zweifel an der konventionellen Medizin und stehen wissenschaftlichen Erkenntnissen äußerst kritisch gegenüber – um auf der anderen Seite beinahe vorbehaltlos alles zu glauben, was einem der nette Herr oder die freundliche Dame erzählt, die einem an der Haustür das neueste Produkt verkaufen wollen.

So wird z.B. ein etwas ausgefallener Obstsaft angeboten, der in der Halbliterflasche beinahe 20 Euro kostet und angeblich gegen jede Menge Beschwerden hilft, welcher in Italien nach der sog. „Novel Food Regelung“ als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen ist. Für solche Produkte darf nicht mit therapeutischen oder heilenden Eigenschaften geworben werden, so steht es im Gesetz – bei Verletzung drohen saftige Verwaltungsstrafen.

Dennoch werden fröhlich Broschüren verteilt, in denen Studien zitiert werden (die jedoch nie offiziell irgendwo hinterlegt wurden), aus welchen unter anderem hervorgeht, dass der Saft bei 88% aller Allergiker „eine Linderung der Symptome“ bewirkt hat. In diesem Zusammenhang sei allen eines dringend geraten: wer krank ist, der muss sich an seinen Arzt wenden – und keine Selbstverarztung bei Vertreterbesuch betreiben!

Die „Kehrseite der Medaille“ bei diesen Verkäufen ist die Anwerbung von Wiederverkäufern: vielfach soll man nicht nur das Produkt kaufen, sondern auch selbst als VerkäuferIn tätig werden. Wer mit dem Gedanken spielt, sein Budget auf diese Art etwas aufzubessern, der sollte sich diesen Schritt gründlich überlegen: Ausgangspunkt für alle Neulinge im Vertreterbereich (und vor allem bei solchen von Wundermittelchen) sind und bleiben nun mal Familie und Freundeskreis. Doch was, wenn das verkaufte Produkt nicht hält, was man versprochen hat? Und was, wenn keiner mehr auf die Einladungen reagiert, weil „er/sie ja ohnehin immer nur was verkaufen will“?

Auch gilt es bei einer solchen Tätigkeit, diverse gesetzliche Auflagen einzuhalten: angefangen bei der Pflicht, sich beim Käufer als Vertreter der Firma ausweisen zu können, über steuerliche und formelle Obliegenheiten – der Nebenjob ist manchmal komplizierter, als man zuerst angenommen hatte.

Das Fazit der Verbraucherschützer: Überlegen Sie dreimal – sowohl bevor Sie kaufen, als auch bevor Sie sich entscheiden, zu verkaufen!


Presse-Information
Bozen, 08.06.2006



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