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Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen

Preise vergleichen macht sich bezahlt – auch zu Hause

Bozen – Wem ist dies nicht vertraut: es flattert ein Brieflein ins Haus mit der Einladung zu einem Mittagsessen in einem Hotel vor Ort oder die Freundin lädt zu einem Kaffeekränzchen oder zu einer Abendrunde ein, bei der es eine Überraschung geben soll. Allen Situationen gemeinsam ist, dass es zu einer Vorführung von Produkten durch einen/e VetreterIn einer in- oder ausländischen Firma kommt.

Diese Verkaufsform, auch Direktvertrieb genannt, hat zum Ziel die lange Kette der Verteilung zu kürzen: Großverteiler, Zwischenverteiler und Detailhändler werden durch einen Vertreter ersetzt. Der Vorteil für die VerbraucherInnen sollte somit ein günstigerer Endpreis sein.

"Bei so manchen in Südtirol tätigen Unternehmen trifft dies wohl zu, aber immer wieder erhalten wir Mitteilungen von KonsumentInnen, die nach Teilnahme an einer Party und Ankauf der Ware sich beim Einzelhandel vor Ort informiert haben. Und siehe da: für gleichwertige Ware hätten sie im Geschäft einen bedeutend besseren Preis erhalten", berichtet Caterina Rosso, die Leiterin des EVZ Bozen.

"Wir haben auch beim Verband für Kaufleute und Dienstleister in Bozen nachgefragt. Es stellte sich z.B. bei der Produktpalette Matratzen und Schlafzubehör heraus, dass, VerbraucherInnen bei bestimmten Direktanbietern bis zu 400 Prozent mehr bezahlen als in den Fachgeschäften unseres Landes."

Es gilt das altbewährte Prinzip "Preise vergleichen", und zwar, wenn möglich sich schon vor dem Kaffeekränzchen bei einigen Geschäften nach den gängigen Preisen zu erkundigen. Ist dies nicht machbar, sollte von einer sofortigen Unterzeichnung eines Bestellscheins abgesehen werden, trotz des Angebots starker Preisreduzierungen. "Immer wieder müssen wir feststellen, dass trotz des Skontos die Preise bei einigen Direktvertreibern immer noch teurer sind, als im Einzelhandel", erklärt Rosso.

Das Rücktrittsrecht bleibt als letzter Rettungsanker bei Ankauf von überteuerter Ware während einer Verkaufsveranstaltung außerhalb der Geschäftsräume. Dies steht aber nur den KonsumentInnen zur Verfügung.


Bozen, den 8.7.2004



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