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"Nebenjob mit Verdienstmöglichkeit von 1.000 bis 2.000 Euro!" ...?!?

Sind auch Sie schon einmal von jemandem aus Ihrer Bekanntschaft angesprochen worden, der ihnen von der Möglichkeit erzählt hat, nebenberuflich mehrere Millionen Lire im Monat zu verdienen? Vielleicht wurden Sie schon einmal zu einem Meeting eingeladen, in welchem Sie, dank spezieller Überzeugungstechniken (Videos über schöne Autos und Traumhäuser, Applause u.s.w.), überredet wurden, einen Mitgliedsantrag zu unterzeichnen, wobei Sie weder nähere Informationen über die Gesellschaft oder Organisation, noch über deren Tätigkeit, hatten, Ihnen aber hohe Verdienstmöglichkeiten mit einem "minimalen Aufwand" versprochen wurden? Haben Sie irgendwann einmal einer "Party" beigewohnt, bei welcher die verschiedensten Produkte vorgestellt und auch verkauft wurden?

Im letzten Fall handelt es sich um eine besondere Art von Direktverkauf, nämlich um das Multilevel-Marketing (kurz MLM), in den ersten zwei Fällen um ein Pyramidensystem.

Was ist Multilevel-Marketing?

Wenn eine Gesellschaft, die Konsumgüter (z.B. Kosmetika, Haushaltsartikel, Bücher, ...) produziert oder Dienstleistungen (Finanzdienstleistungen, Telefon-Abonnements) anbietet, und diese nicht nur direkt verkauft, sondern gleichzeitig immer wieder Personen anwirbt, die diese Güter als selbständige Mitarbeiter verkaufen, spricht man von einer MLM-Gesellschaft. Die Neueinsteiger werden angespornt nicht nur zu verkaufen, sondern auch andere Wiederverkäufer zu finden, da sie auch auf die Verkäufe der angeworbenen Wiederverkäufer verdienen.
Für das Informationsmaterial und die Produkte der Firma müssen die Neueinsteiger in der Regel dem System eine sogenannte "Einstiegsgebühr" zahlen. Die Mitarbeit kann "regelmäßig" oder auch nur "gelegentlich" sein, sie kann mehre Jahre dauern und einen weitaus größeren Aufwand für auch nur bescheidene Verdienste für den Neueinsteiger bedeuten, als anfangs gedacht, oder auch nur von sehr kurzer Dauer, so dass sich die Anfangsinvestition nicht auszahlt.

Was ist ein Pyramidensystem?

Viele italienische und ausländische Gesellschaften sind in unseren Landen als Pyramidensysteme tätig. Während bei den MLM-Gesellschaften die Mitarbeiter Produkte oder Dienstleistungen anbieten und nur auf deren Verkauf verdienen, haben die Mitarbeiter von Pyramidensystemen die Aufgabe, Geld zu scheffeln - ohne unbedingt ein konkretes Produkt oder eine konkrete Dienstleistung anzubieten. Es werden sehr hohe Einstiegsgebühren verlangt und völlig überteuerte Produkte und Informationsbroschüren der Firma verkauft. Jene, die das System ins Leben rufen, werden dank der hohen Einstiegsgebühren meist sehr schnell reich und gaukeln allen Nachfolgenden dieselben Verdienstmöglichkeiten vor, durch die systematische Marktverengung ist es aber bald soweit, dass die Neueinsteiger andere ins System locken müssen, um zumindest die anfänglichen Kosten wieder wettzumachen. Pyramidensysteme überleben durchschnittlich 2 Jahre und lassen dann unzählige Geprellte zurück.

Was Sie wissen sollten:
Wenn Sie sich entscheiden, bei einem der beiden Systeme mitzumachen, werden Sie vom Gesetz nicht mehr als Konsument gesehen, sondern als Verkäufer, d.h. Sie verlieren eine Reihe von Rechten, die den Konsumenten vorbehalten sind (z.B. Rücktrittsrecht) und haben eine Reihe von Pflichten, auch steuerrechtlicher Natur.


Pflichten für die Neueinsteiger

1) Ermächtigung und Ausweis
(GD Nr. 114/98):


Unabhängig davon, ob der/die Neueinsteiger/in direkt Produkte oder Dienstleistungen verkauft oder nur das Geschäft anbahnt, muss er/sie im Besitz eines entsprechenden Ausweises sei. Bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Vorschrift fällt eine Geldstrafe von Euro 2.582,28 bis Euro 15.493,71 an. Für den Erhalt eines solchen Ausweises muss eine Eigenerklärung abgeben werden, in der bestätigt wird, dass der/die Antragsteller/in die vom Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Ausübung einer Handelstätigkeit besitzt (z.B. konkursfrei ist und kein strafrechtliches Vergehen gegenüber der öffentlichen Verwaltung begangen hat). Die Firma muss bei der zuständigen Behörde die Liste aller Beauftragten im Besitz eines entsprechenden Ausweises abgeben. Die für die Autonome Provinz Bozen-Südtirol zuständige Behörde ist die Marktpolizei jener Gemeinde, in der die Firma ihren Sitz hat, im übrigen Staatsgebiet ist es die Polizeibehörde jener Gemeinde, in der die Firma ihren Sitz hat.

Der Ausweis muss nummeriert sein, jährlich erneuert werden und laut Gesetz folgendes beinhalten:
  • Personalien und Foto des/der Beauftragten
  • Angabe des Gesellschaftssitzes und der Produkte
  • Name und Unterschrift des rechtlichen Vertreters der Firma.
Der Ausweis muss bei jeder Verkaufs- oder Werbemaßnahme vorgezeigt werden, wie beispielsweise Vorzeigen von Prospekten oder Katalogen.

2) Steuerpflicht

Sowohl bei gelegentlicher als auch bei ständiger Mitarbeit müssen die Vorschriften bezüglich der Steuern und Abgaben berücksichtigt werden.

Wir raten Ihnen, sich an eine Steuerberatung zu wenden, um mögliche steuerrechtliche Probleme zu vermeiden!

Welches sind die konkreten Probleme für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
  • Die Firmen teilen ihren zukünftigen Mitarbeitern oft nicht die obengenannten Pflichten mit!
  • Die Verdienstversprechen sind meist unrealistisch!
  • Die Methoden, neue Einsteiger zu finden, sind meist aggressiv und undurchsichtig.
  • Das berufliche Know-How der Verkäufer ist oft unzufriedenstellend.
Dies hat besonders dann weitreichende Konsequenzen, wenn es um den Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen wie Lebensversicherungen oder Anlageprodukte geht. In solchen Fällen kann eine unprofessionelle Beratung seitens des Verkäufers für die Konsumenten schwerwiegende Folgen haben.
  • Die Kaufsituation ist verbraucherpolitisch gesehen alles andere als ideal: Es gibt keine direkte Vergleichsmöglichkeit mit ähnlichen Produkten, weder qualitativ noch preislich; der psychologische Druck beeinflusst oft die Entscheidung der Konsumenten (z.B. durch das Gefühl, dem/der Gastgeber/in gegenüber verpflichtet zu sein, etwas zu kaufen; oft werden Freundschafts- oder Verwandtschaftsbeziehungen ausgenutzt; es wird unter Umständen aus diesen Gründen sogar auf das Rücktrittsrecht verzichtet).
  • Im Falle eines Pyramidensystems kommen auch strafrechtlich relevante Aspekte (Betrug, Vorspiegelung falscher Tatsachen) mit ins Spiel.

ALSO: ÜBERLEGEN SIE GUT, BEVOR SIE UNTERSCHREIBEN!


Stand 01-2001
Blatt Nr. 39



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