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Schau genau bei Partneranzeigen:Möglicherweise gehört die Handynummer nicht Traumfrau "Anita", sondern einer PartnervermittlungsagenturAuf den hinteren Seiten der am meisten verbreiteten Lokalzeitungen findet man so manche Partnerschaftsanzeige, die nicht von Privatpersonen, sondern von Partnerschaftsagenturen geschaltet wurde, wobei diese Information aus dem Text der Anzeige nicht immer ganz klar erkenntlich ist.Im April 2010 hatte das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen der Antitrustbehörde (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) eine Auffälligkeit im Anzeigenteil mehrerer Lokalzeitungen, in welchen Partnerschaftsanzeigen veröffentlicht werden, gemeldet. Viele der Anzeigen erweckten den Anschein, als ob Sie von Privatpersonen stammten, um jemanden zu finden, mit welchem sie eine Beziehung eingehen wollten, wie beim folgenden Beispiel: "Anita, 30 - 165, Kindergärtnerin, lebhaft und fröhlich, liebe die Natur, suche gepflegten Mann, der Tiere liebt und mit mir eine Familie gründen will. Tel. 123-456789". Wer sich die Zeitungsseite genau anschaut, kann erkennen, dass die Telefonnummer von "Anita" mit der Nummer einer Partnervermittlungsagentur identisch ist und mehrmals auch in anderen Anzeigen auftaucht. Das EVZ Bozen hatte sich daher an die Antitrustbehörde gewandt, um von dieser feststellen zu lassen, ob bei diesen Inseraten möglicherweise ein unlauteres, irreführendes oder aggressives Werbeverhalten vorliegt. In der Vergangenheit hatte die Behörde bereits einige Partneragenturen bestraft, da "... der Leser der Anzeigen, der einen hypothetischen Inserenten kennen lernen möchte, in der Tat durch den Aufbau der Inserate, welche nur eine Telefonnummer und nicht auch den Auftraggeber anführen, in die Irre geführt wird, und der Anschein erweckt wird, dass es sich um eine Privatannonce handelt und nicht um ein Inserat einer Partneragentur" (Maßnahme PS4860). Im Falle der Annoncen, die in den Südtiroler Zeitungen veröffentlicht wurden, hat die Behörde hingegen keine Irreführung festgestellt, weil "... die meisten der gemeldeten Inserate auf der gleichen Seite veröffentlicht wurden, auf welcher auch die Werbeanzeige jener Agentur, die diese verbreitet, veröffentlicht wurde, und wo klar ersichtlich auch die Telefonnummer der Agentur angeführt ist, und zwar dieselbe Nummer, die auch bei einzelnen Namen steht. In anderen Fällen ist die Präsentation der Annoncen - die graphische Darstellung und die Reihenfolge, in der sie erscheinen - im Stande, dem Verbraucher den rein kommerziellen und nicht persönlichen Charakter der Anzeige zu vermitteln." Angesichts dieser Entscheidung der Antitrustbehörde rät das EVZ allen Verbrauchern, die hoffen ihren Lebenspartner durch eine Anzeige zu finden, zunächst genau zu prüfen, ob die Annonce, von einer Privatperson stammt oder von einer Partnervermittlungsagentur, deren Leistungen natürlich bezahlt werden müssen. Was die eingelangten Beschwerden in Bezug auf Partnervermittlungsagenturen anbelangt, stellt das EVZ fest, dass die meisten Fälle die (Nicht)Erfüllung des Vertrages von Seiten der Agenturen betreffen: Zahlreiche KonsumentInnen beanstandeten nämlich, keine Vorschläge in der vereinbarten Frist erhalten, oder zwar Vorschläge bekommen zu haben, welche aber dem vertraglich vereinbarten Partnerprofil überhaupt nicht entsprachen. All jenen KonsumentInnen, die an einem Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut interessiert sind, rät das EVZ Bozen in erster Linie Geduld zu haben: Immerhin geht es um Liebe! Detaillierte Informationen zu diesen Verträgen sind auf der Internetseite des EVZ Bozen nachlesbar. Bozen, 19.07.2011 Presse-Information
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