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Frühlingsgefühle erwachen – ein Vertrag zum Verlieben?

Man sagt, der Frühling sei die Jahreszeit der Liebe; Fakt ist, dass Konsumenten sich zur Zeit vermehrt an eine Partnervermittlungsagentur wenden, um ihre verwandte Seele zu finden. Das EVZ Bozen rät, vor der Vertragsunterzeichnung gut zu überlegen, denn Amor ist nicht immer konsumentenfreundlich.

Bereits seit Jahren gibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen Informationen zu Verträgen, die mit Partnervermittlungsagenturen abgeschlossen werden. In den letzten Tagen häuft sich - vielleicht auf Grund des Frühlingsbeginns - die Zahl der Konsumenten, die beim Bozner EVZ nachfragen, ob es möglich ist, von solchen Verträgen zurückzutreten.

In den vergangenen Jahren wurden die meisten Verträge in einer Bar, auf einem Parkplatz oder generell außerhalb eines Geschäftslokals unterzeichnet. Heute werden solche Verträge hingegen immer öfters im Geschäftssitz der Firma unterschrieben. Für den ersten Fall sieht das Gesetz ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift vor. Viele sind fälschlicherweise davon überzeugt, dass es dieses kostenlose Rücktrittsrecht auch bei Verträgen gibt, die in den Geschläftslokalen der Agentur unterschrieben werden. In diesem zweiten Fall gibt es zwar die Möglichkeit, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, aber nicht kostenlos: Es sind dafür (gesalzene) Stornogebühren zu bezahlen, abhängig davon, wieviel Arbeit die Agentur bereits geleistet hat.

Vermehrt wenden sich Singles auch an Online-Agenturen: Unter all den im Internet angebotenen Dienstleistungen, gibt es mittlerweile auch italienische und ausländische Online-Partnervermittlungsagenturen. Bei diesen fehlt aber die gesamte persönliche und individuelle Beratung; vor allem ist es noch schwieriger, die Richtigkeit der von den potentiellen Partnern gelieferten Informationen zu überprüfen. Viele Konsumenten entscheiden sich für diese Variante, da sie schneller und billiger als der direkte Kontakt mit der Agentur ist und diskret vom Schreibtisch aus auf Kontaktsuche gegangen werden kann.

Die meisten Reklamationen, die beim EVZ gelandet sind, betreffen aber die (Nicht)Erfüllung des Vertrages von Seiten der Agenturen: Zahlreiche KonsumentInnen beanstandeten nämlich, keine Vorschläge in der vereinbarten Frist erhalten zu haben, oder zwar Vorschläge bekommen zu haben, welche aber dem vertraglich vereinbarten Partnerprofil überhaupt nicht entsprachen. Es ist also unbedingt erforderlich, sich - außer der Kopie des Vertrages - auch eine Kopie des Partnerprofils aushändigen zu lassen: Nur so ist es möglich festzustellen, ob die erhaltenen Partnervorschläge dem erstellten Profil entsprechen oder nicht, und dies zu beweisen. Zudem sollte man sofort und schriftlich reklamieren, falls man einen unerwünschten oder nicht dem Profil entsprechenden Partnervorschlag erhält. Besonders vorsichtige KonsumentInnen lassen sich einen Vordruck des Vertrages aushändigen, um diesen zu Hause in Ruhe zu studieren, und haben vor Unterschrift die verschiedenen "Angebote" der einzelnen Agenturen verglichen und sich somit auch ein Bild über die Seriosität der Anbieter gemacht.

All jenen KonsumentInnen, die an einem Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut interessiert sind, rät das EVZ Bozen in erster Linie Geduld zu haben: Immerhin geht es um Liebe! Detaillierte Informationen zu diesen Verträgen sind auf der Internetseite des EVZ Bozen nachlesbar.


Bozen, 05.04.2011
Presse-Information



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