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Valentinstag - aber nicht für alle

Morgen ist Valentinstag, das Fest der Liebe und der Verliebten. Unter denen, die nicht feiern werden, gibt es einige, die sich an eine Partnervermittlungsagentur wenden.

2008 sind beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ungefähr 50 Informationsanfragen zum Thema Partnervermittlung eingegangen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Beraterinnen des EVZ auch Änderungen bei den Reklamationen beobachtet.

Die gute Nachricht ist, dass sich immer mehr KonsumentInnen im Voraus über Verträge mit Partnervermittlungsagenturen informieren, nützliche Informationen einholen bevor ein solcher Vertrag unterzeichnet wird, die verschiedenen "Angebote" der einzelnen Agenturen vergleichen und sich somit auch ein Bild über die Seriosität der Anbieter machen. Die vorsichtigsten KonsumentInnen lassen sich - richtigerweise - einen Vordruck des Vertrages aushändigen, um diesen zu Hause in Ruhe zu studieren.

In den vergangenen Jahren wurden die meisten Verträge in einer Bar, auf einem Parkplatz oder generell außerhalb eines Geschäftslokals unterzeichnet. Heute werden solche Verträge hingegen immer öfters im Geschäftssitz der Firma unterschrieben. Für den ersten Fall sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift vor. Theoretisch gibt es die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, was aber (gesalzene) Stornogebühren mit sich bringt, abhängig davon, wie viel Arbeit die Agentur bereits geleistet hat.

Die meisten Reklamationen, die beim EVZ gelandet sind, betrafen aber die Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages von Seiten der Agenturen: zahlreiche KonsumentInnen beanstandeten nämlich, keine Vorschläge in der vereinbarten Frist bekommen zu haben, oder zwar Vorschläge bekommen zu haben, welche aber dem vertraglich vereinbarten Partnerprofil überhaupt nicht entsprachen. Es ist also unbedingt erforderlich, sich - außer der Kopie des Vertrages - eine Kopie des Partnerprofils aushändigen zu lassen: nur so ist es möglich festzustellen und zu beweisen, ob die erhaltenen Partnervorschläge dem erstellten Profil entsprechen oder nicht. Zudem sollte man - außer ein möglichst objektives Partnerprofil zu erstellen - sofort und schriftlich reklamieren, falls man einen unerwünschten oder nicht dem Profil entsprechenden Partnervorschlag erhält.

Vermehrt wenden sich Singles an Online-Agenturen: unter all den im Internet angebotenen Dienstleistungen, gibt es mittlerweile auch italienische und ausländische Online-Partnervermittlungsagenturen. Bei diesen fehlt aber die gesamte persönliche und individuelle Beratung; vor allem ist es noch schwieriger, die Richtigkeit der gelieferten Informationen zu überprüfen.

In letzter Zeit bieten diese Unternehmen die Möglichkeit, den Preis (welcher für 10-15 Vorschläge auch 4.000 Euro ausmachen kann) mittels Finanzierungsvertrag (mit sehr hohen Zinssätzen) zu bezahlen. Wie bei jedem anderen Vertrag auch, sollten es sich die KonsumentInnen auch in diesem Fall gut überlegen, einen solchen Finanzierungsvertrag überhaupt abzuschließen.

All jenen KonsumentInnen, die an einem Vertrag mit einem Partnervermittlungsinstitut interessiert sind, rät das EVZ Bozen in erster Linie Geduld zu haben: Immerhin geht es um Liebe! Detaillierte Informationen zu diesen Verträgen sind auf der Internetseite des EVZ Bozen nachlesbar.


Bozen, 13.02.2009
Presse-Information



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