Partnervermittlungsverträge:
10 Tipps um auf Nummer sicher zu gehenIn letzter Zeit häufen sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen die Anfragen zum Thema "Partnervermittlung". Vermehrt haben Südtiroler KonsumentInnen Schwierigkeiten mit ausländischen Partnervermittlungsinstituten, die in unserem Land durch eigene Vertreter tätig sind. Das EVZ gibt einige Tipps, die die Suche nach dem Traumpartner per Institut erleichtern sollen.
Vorab ein Blick auf die rechtliche Lage: Partnervermittlungsverträge vermitteln lediglich Kontakte zu möglichen Partnern und bieten keine Erfolgsgarantie. Normalerweise haben sie eine Dauer von 1 bis 2 Jahren; für 15-20 Partnervorschläge sind zwischen 1000-3500 Euro zu berappen. Oft verlangen die Institute bei Vertragsunterschrift eine Anzahlung, auch wenn zu diesem Augenblick noch gar keine Dienstleistung erbracht wurde. Die Agenturen bieten auch Ratenzahlungen und Finanzierungsverträge an. Die Partnervermittlungsverträge werden meist in Gastlokalen unterzeichnet, und für solche, außerhalb der Geschäftslokale unterzeichneten Verträge, sieht das Gesetz ein Rücktrittsrecht von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift vor. Bei einem solchen Rücktritt vom Vertrag, der per Einschreiben mit Rückantwort ausgeübt werden muss, dürfen für die VerbraucherInnen keinerlei Kosten anfallen.
Nachfolgend einige Tipps, die man bei Unterzeichnung eines Partnerverittlungsvertrages beachten sollte:
- Kontaktieren Sie mehrere Agenturen; dadurch können Sie deren Seriosität vergleichen;
- Haben Sie Geduld: es gibt keine Schnäppchen - und bedenken Sie stets, dass es immerhin um Ihre Traumfrau bzw. Ihren Traummann geht!
- Lassen Sie sich vor Unterschrift eine Kopie des Vertrages aushändigen, nehmen Sie diese mit nach Hause und lesen Sie sie vor Vertragsunterschrift genau durch. Das EVZ ist gerne bereit, den Vertrag mit Ihnen durchzusehen.
- Ihr Partnerprofil (sozusagen die „Wunschliste“ der Eigenschaften des gesuchten Partners) sollte möglichst objektiv sein: beschränken Sie sich auf Angaben wie z.B. Alter, Beruf, Herkunft.
- Das Partnerprofil (oder die Annonce, auf welche Sie geantwortet haben) soll integrierender Bestandteil des Vertrages sein. Falls die Agentur ihre Vertragspflichten nicht erfüllt, können Sie dies an Hand Ihres Profils bzw. der Annonce beweisen.
- Verlangen Sie eine Kopie aller Unterlagen (Vertrag, Partnerprofil, usw.).
- Wenn Sie (innerhalb der Frist von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift) vom Vertrag zurücktreten wollen, muss dies schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen.
- Lassen Sie sich die Partnervorschläge per Einschreiben mit Rückantwort schicken; falls die Vorschläge nicht Ihrem Profil entsprechen, melden Sie dies der Agentur sofort schriftlich.
- Überlegen Sie sich gut, ob Sie überhaupt genug Geld haben, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und meiden Sie Ratenzahlungen oder Finanzierungsverträge, da die Zinssätze meist viel zu hoch sind.
- Informieren Sie sich genau über Möglichkeiten und Kosten einer vorzeitigen Vertragsauflösung (z.B. nach einem halben Jahr): eine einseitige Vertragsauflösung kann kostspielig werden, da die bereits erhaltenen Partnervorschläge auf jeden Fall bezahlt werden müssen.
Vielleicht klingt diese Checkliste zu nüchtern in Ihren Ohren und hat nichts mit Gefühlen und Liebe zu tun: bedenken Sie jedoch, dass es um Ihr schwerverdientes Geld geht! Für weitere Fragen stehen Ihnen die RechtsberaterInnen des EVZ von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter Tel. 0471-980939 zur Verfügung.
Presse-Information
Bozen, 30.11.2006
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