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(VER)SICHER(T)ER URLAUB ?!

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise nicht antreten können, weil Sie oder nahe Angehörige plötzlich erkranken, einen Unfall haben oder ein Todesfall eintritt, dann müssen Sie aufgrund der Reisebedingungen Stornogebühren bezahlen.

Da diese, wenn die Absage kurz vor der Abfahrt erfolgt, sehr hoch sind (teilweise bis zu 100 %), bieten Ihnen die meisten Reisebüros bei der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung an.

Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 8 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. Wurde der Versicherungsschutz nicht bei Buchung der Reise vereinbart, so muss zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn ein Zeitraum von mindestens 28 Tagen liegen.

Was ist versichert?

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt bei Unfall, Tod oder Krankheit des/r Versicherten, eines/r nahen Angehörigen oder einer in der Polizze namentlich genannten Person und bei materiellen Schäden am Immobiliar des Versicherten die Stornokosten. In der Regel enthält die Reiserücktrittsversicherung einen Selbstbehalt der zwischen 10 - 20% liegt.
Vorsicht vor Reiseversicherungspaketen, die in der Buchungsgebühr mancher Reisebüros enthalten sind. Da der Preis für das Versicherungspaket sehr niedrig ist, sind auch die Leistungen dementsprechend.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert ist unter anderen in der Regel der Rücktritt von der Reise, wenn ein chronisches Leiden die Ursache ist oder wenn der Anlass zum Rücktritt Krankheiten sind, die in den letzten sechs Monaten vor der Buchung der Reise bereits behandelt wurden bzw. Krankheiten, die durch Tabletten oder Alkohol verursacht werden. Schwangerschaft ist keine Krankheit, ein dadurch bedingter Rücktritt ist daher oft nicht von der Versicherung gedeckt. Nicht gedeckt sind auch Absagen verursacht durch Krieg, Naturkatastrophen, Sabotage- und Terroranschläge.

Was tun im Schadensfall?


Sie müssen sofort das Reisebüro und die Versicherung benachrichtigen, manchmal werden dafür sehr kurze Fristen festgelegt. Am besten machen Sie das schriftlich.

REISEGEPÄCKVERSICHERUNG

Reisegepäckversicherungen decken bei weitem nicht jeden Schaden, der Ihnen durch den Verlust Ihres Gepäcks entsteht. Der Versicherungssumme ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich hoch.

Die Versicherungsbedingungen sehen sehr strenge Regeln vor, wie Sie über Ihr Gepäck zu wachen haben: z.B. dürfen Sie Ihr Reisegepäck nicht während der Nacht in Ihrem Auto bzw. in Reisebus lassen.

Was ist versichert?

Das gesamte Reisegepäck und alles was am Körper und in der Kleidung getragen wird. Bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks (ab 24 h) bei Flugreisen können notwendige Kleidungsstücke und Gegenstände bis zu einem bestimmten Wert eingekauft werden (auch hier gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen). Der Kauf muss mit einer Rechnung belegt werden. Bis zur Hälfte der Versicherungssumme sind versichert: Schmuck, Fotoapparat, technische Geräte. Die Versicherung kommt zum Tragen bei Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung, zum Beispiel durch Diebstahl, Unfall, Einbruch.

Was muss beachtet werden?


Schmuck, Uhren, Foto- oder Filmapparate samt Zubehör müssen, wenn sie nicht gerade getragen werden, im Safe verwahrt werden. Im Auto ist Ihr Gepäck im Wesentlichen nur während des Tages und nur dann versichert, wenn es im gesondert absperrbaren Kofferraum (von außen nicht sichtbar) verwahrt ist. Nachts besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage geparkt wurde. Es reicht nicht aus, wenn das Fahrzeug in einer öffentlichen Garage oder auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt ist.
Achtung: Bei einigen Versicherungen wird bei Verlust eines Teiles des Gepäckes oder Objektes meist nicht die volle Versicherungssumme ausbezahlt, sondern nur eine bestimmte, im Vertrag angegebene Teilsumme, auch wenn der Wert des Gegenstandes viel höher ist.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Sparbücher, Fahrkarten, Dokumente, Waffen, und Kfz-Zubehör. Keinen Ersatz bekommen Sie auch, wenn Sie die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht haben, wenn Sie etwas ganz einfach vergessen oder unzureichend verwahrt haben. Bruch, Abnützung, Verschleiß oder Schäden wegen mangelhafter Verpackung oder mangelhaftem Verschluss schließen ebenfalls eine Versicherungsleistung aus.

Was tun im Schadensfall

Der Schaden muss auf jeden Fall sofort dem Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmen gemeldet werden. Wenn das Gepäck durch einen Diebstahl oder einen Verkehrsunfall beschädigt wurde oder abhanden gekommen ist, muss auch die Polizei verständigt werden. Anschließend muss sobald wie möglich die Versicherung benachrichtigt werden.

REISEUNFALLVERSICHERUNG UND
REISEKRANKENVERSICHERUNG

Fast alle Reisebüros bieten in Zusammenhang mit den Reisen eine Reiseversicherung an, mit der Sie im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit während der Reise, vor allem im Ausland, abgesichert sind.

Was ist versichert?

IInfolge einer Krankheit oder eines Unfalles werden folgende Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung übernommen: Medizinische Versorgung, Krankenhaustransport, Medikamente, Chirurgischer Eingriff, generelle Krankenhausspesen, Verlängerung des Aufenthaltes (wenn nötig), Vorverlegter bzw. Rücktransport des Versicherten, den Hin- und Rücktransport eines Familienmitgliedes.
Achtung: Es ist sehr wichtig dass die Versicherungsunterlagen durchgesehen werden, denn für bestimmte Leistungen wird ein Selbstbehalt vorgesehen, andere Leistungen hingegen sind nur bis zu einem bestimmten Betrag versichert, manche Versicherungen geben auch eine Höchstaltersgrenze an.

Was ist nicht versichert?


Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind chronische und psychische Leiden, Krankheiten die durch Tabletten oder Alkohol verursacht werden, jede als gefährlich eingestufte Sportart, Naturkatastrophen.

Was tun im Schadensfall

Sofort telefonisch die Versicherung verständigen. Alle getätigten Auslagen quittieren lassen.

HINWEISE

  • Um zu vermeiden, dass Sie im Schadensfall leer ausgehen, ist es unbedingt notwendig, dass Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen durchlesen.
  • Oft sind z.B. im Schadensfall besondere Formvorschriften für die Meldung vorgesehen, die Sie im Urlaub jedenfalls bei der Hand haben sollten.
  • Prüfen Sie, ob Abreise- und Ankunftstermin innerhalb der Versicherungslaufzeit liegen.
  • Machen Sie sich von allen wichtigen Dokumenten, die Sie bei der Reisen mit sich führen, zwei Kopien, eine bewahren Sie zu Hause auf, die zweite verstauen Sie im Koffer.
  • Einige Kreditkarten decken bestimmte Reiseversicherungsleistungen ab, auch hier gilt es, diese Bedingungen zu lesen, um eventuelle Doppelversicherungen zu meiden.
  • Bei einigen Rettungsorganisationen ist der Krankenrückholddienst für die eigenen Mitglieder vorgesehen. Auch hier ist es ratsam, sich vorab zu informieren, wann und zu welchen Bedingungen dieser Service geleistet wird.
  • Für alle Reisen innerhalb der EU sollten Sie die europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) immer dabei haben. Diese Karte gilt als Nachweis, dass Sie in einem EU-Land krankenversichert sind und somit in jedem EU-Land Anrecht auf medizinische Grundversorgung haben.

Stand 05/07
Info-Blatt Nr. 8



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