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Timesharing Europäische Kommission präsentiert neue Vorschläge zum besseren Schutz der VerbraucherDie Idee, die dem Timesharing zu Grunde liegt, ist ja zweifellos recht interessant: Man teilt sich mit anderen das Eigentum und damit auch die Instandhaltungskosten für eine Wohnung an einem Ferienort. Unter Timesharing versteht man nämlich einen Vertrag mit einer Dauer von mindestens drei Jahren, welcher dem Verbraucher das Recht erteilt, für einen bestimmten Zeitraum im Jahr - eine oder mehrere Wochen - eine Ferienunterkunft zu bewohnen. Aus dem Traumurlaub wird für viele Verbraucher jedoch oft ein Albtraum, insbesondere dann, wenn sich die Instandhaltungskosten unerwartet als äußerst hoch herausstellen, und wenn sich beim Versuch, das erworbene Wohnrecht wieder loszuwerden, große Schwierigkeiten ergeben. Aus diesem Grund wurde im Jahr 1994 eine EU-Richtlinie zum Schutz aller jener Verbraucher eingeführt, die sich für diese Art, Urlaub zu machen, entscheiden. Seit damals allerdings hat sich der Markt derartig weiter entwickelt, dass die geltende Regelung der neuen Situation nicht mehr genügt. Im Besonderen wurden in der Zwischenzeit völlig neue Timesharing-Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die nicht von der Richtlinie vorgesehen waren. Die Europäische Kommission hat im Hinblick auf die aktuelle Situation und der wichtigsten Neuheiten auf dem Markt ein Paket von Vorschlägen zur Überarbeitung und Ausweitung der geltenden Bestimmungen vorgestellt. Am 7. Juni 2007 hat die Kommissarin Meglena Kuneva bei einer Pressekonferenz die wichtigsten Änderungen, die sie der Richtlinie aus dem Jahr 1994 zuzufügen gedenkt, erläutert. Vorgesehen ist vor allem die Ausdehnung des Schutzes auch auf die neuen Produkte, wie zum Beispiel Urlaub mit Timesharing-Formel auf Booten, in Campern oder Wohnwägen, oder die Einschreibungen in sogenannte "Urlaubsclubs". Außerdem werden in Zukunft die Bestimmungen auch auf Verträge mit kürzerer Laufzeit - also auf Verträge mit einer Dauer unter drei Jahren - ausgedehnt. Auch der Tausch und Wiederverkauf der Timesharingobjekte wird von der neuen Bestimmung geregelt werden. Es wird dabei die weitere Harmonisierung der verschiedenen Regelungen der Mitgliedsstaaten ins Auge gefasst. Anlässlich der Vorstellung dieser Vorschläge hat die Vertretung der EU-Kommission in Italien in Rom eine Pressekonferenz organisiert. Bei dieser Gelegenheit hat ein Vertreter der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz die Schwerpunkte der geplanten Reform vorgestellt. Weiters haben zwei Vertreterinnen des Europäischen Verbraucherzentrums die Hauptprobleme der Verbraucher in diesem Bereich aufgezeigt. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass die neuen Vorschläge der Kommission eine Verstärkung der Position des Verbrauchers zur Folge haben werden, und diese ihm ein stärkeres Bewusstsein seiner Bedeutung innerhalb des Marktes verleihen werden. Nützliche Links:
Bozen, 19.06.2007 Presse-Information
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