englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gute Reise: Ihre Rechte bei Pauschalreisen
Musterbriefe
Angespannte Lage in Ägypten – Pauschalreisende verunsichert
Über 250.000 Euro Strafe für zwei italienische Reiseveranstalter
Pauschalreisen
Unruhen in Kenia nach den Wahlen
Reiseveranstalter und Reisekataloge: 2 Stichproben
"Zimmer auf der Meerseite."
Reisepreisvergleich 2006
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Insgesamt über 250.000 Euro Strafe für zwei italienische Reiseveranstalter


Insgesamt über 250.000 Euro Strafe für zwei italienische Reiseveranstalter
Änderungen der Flugzeiten für Urlaubsflüge mit einer Verkürzung des Aufenthaltes stellen eine unlautere Geschäftspraktik dar


Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ist die Problematik schon seit Jahren bekannt: ein Verbraucher bucht bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise mit Abflug von einem nahegelegenen Flughafen am frühen Morgen und Rückflug am späten Nachmittag - ideale Flugzeiten also, um den Urlaub bis zur letzten Minute auszukosten. Schade, wenn er dann wenige Tage vor der Abreise über die neuen Flugzeiten informiert wird: der Hinflug wurde auf den späten Nachmittag verschoben, während er Rückflug auf den Morgen vorverlegt wurde; 2 Tage des wohlverdienten Urlaubes haben sich somit in Rauch aufgelöst. Einige besonders vom Pech verfolgte Konsumenten bekommen vielleicht sogar noch die Mitteilung, dass der Abflughafen geändert wurde, was einen langen Bustransfer zur Folge hat.

Bis vor kurzem, d.h., bis zur jüngst erlassenen Verfügung der Wettbewerbsbehörde (Autorità Garante per la Concorrenza ed il Mercato - AGCM) blieb den Verbrauchern in diesen Situationen nichts anderes übrig, als die Änderung der Pauschalreise zu akzeptieren sowie zu versuchen, vom Reiseveranstalter einen Teil der aufgrund der Änderung der Flugzeiten nicht genossenen Leistungen zurückzufordern. Es erübrigt sich zu sagen, dass die Beschwerden der Konsumenten nur selten von Erfolg gekrönt waren. Dies vor allem aus 2 Gründen: Auf der einen Seite sehen die Vertragsbedingungen der Reiseveranstalter häufig vor, dass "die Flugzeiten nur indikativ sind"; auf der anderen Seite sieht das Gesetz einen kostenlosen Rücktritt nur im Fall einer wesentlichen Vertragsänderung vor. Diesbezüglich waren die Reiseveranstalter der Ansicht, eine Änderung der Flugzeiten stelle keine wesentliche Vertragsänderung dar, welche den Verbrauchern ein kostenloses Rücktrittsrecht einräumen würde.

Mit der Verfügung Nr. 21175 vom 26. Mai 2010 hat die Wettbewerbsbehörde in dieser Frage nun Klarheit geschaffen, in dem sie zwei Reiseveranstalter mit gesalzenen Verwaltungsstrafen von insgesamt mehr als 250.000 Euro belegt und u.a. festgestellt hat, dass die einseitige Änderung der Reisebedingungen, im Besonderen der vereinbarten Flugbedingungen, ohne dem Konsumenten die Möglichkeit zu geben, aufgrund dieser Änderungen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, eine unlautere Geschäftspraktik darstellt.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sich in der Praxis alle italienischen Reiseveranstalter dieser Verfügung anpassen werden. Den italienischen Text der Verfügung finden Sie unter folgendem Link: www.agcm.it (Seite 54).

Weitere Informationen zu den Rechten der Verbraucher bei einer Pauschalreise sind auf der Internetseite des EVZ Bozen verfügbar.

Presse-Information
Bozen, 20.07.2010



software by endo7 druckensendentop