englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Europäische Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Stärkung der Fluggastrechte vor
Fluggastrechte – ECC-Net-Studie zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Bei Flugverspätungen gibt es Geld
Europäischer Fluggastrechte-Informationstag am morgigen 4. Juli
Auch Malev bleibt am Boden
Spanair bleibt am Boden
Paritätische Alitalia-Schlichtung
Ihre Rechte im Gepäck
Mehr Rechte für Fluggäste
Gut geflogen
Ihre Fluggastrechte bei Annullierung, Overbooking und Verspätung
Aschewolke & Flugverkehr - welche Rechte haben die Passagiere
Abflug in die Weihnachtsferien: Hochbetrieb auf den Flughäfen
Vulkanasche blockiert Luftraum über Europa - Flugpassagiere stecken fest
Spanische Fluglinie Air Comet stellt Flüge ein
Bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs
SkyEurope: Konkurs am 9.9.2009 eröffnet
SkyEurope stellt den Betrieb ein – Hunderte Konsumenten bleiben am Boden
Hochbetrieb auf den Flughäfen
Konkurs der Fluggesellschaft Club Air
Flugunglücke – welche Rechte haben Passagiere?
Flugtickets können, zumindest teilweise, immer zurückerstattet werden
Club Air: Neuigkeiten zum Ausgleichsverfahren
Club Air: Ausgleichsverfahren eröffnet - Was können die Verbraucher tun?
Schäden und Ersatzansprüche im Ausmaß von mehreren Hunderttausend Euro
Weitere Neuigkeiten in Sachen außerordentliche Verwaltung der Alpi Eagles
Neuigkeiten zu Alpi Eagles S.p.A.
Club Air: ENAC erneuert die provisorische Fluglizenz nicht - was tun?
Erreichbar auch über den Wolken
Fluglinie Club Air - Aufruf an die Verbraucher
Schwere Zeiten für Alpi Eagles-Kunden
Fluggastrechte Report 2006 - Reklamationen verdoppelt
Alpi Eagles: ENAC setzt Lizenz aus
Club Air: Neuigkeiten für Inhaber von Tickets mit Ausstellungsdatum vor dem 12. Dezember 2006
Zwei weitere Fluggesellschaften landen auf Schwarzer Liste
Treffen zwischen dem Europäischen Verbraucherzentrum und der nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) Bozen
Neue Bestimmungen für Flugreisende mit Behinderung und mit eingeschränkter Mobilität
Schwarze Liste unsicherer Luftfahrtunternehmen erneut überarbeitet
Club Air darf Flugverkehr noch nicht wieder aufnehmen
Flugverkehr: EU-Kommission setzt Frist für volle Umsetzung der Fluggastrechte
Flugverkehr: Fluggesellschaft Club Air fliegt wieder
Flugverkehr: EU-Kommission überarbeitet schwarze Liste
Club Air: Luftfahrbehörde ENAC stellt Flüge ein
Flugtransport 2005: 33% der Beschwerden abgelehnt oder ignoriert
Flugreisen: Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
Flugtransport: Annullierung von Flugverbindungen nach Sardinien
Flugverkehr: Mehr Schutz
Flugverkehr 2005
Duo meldet Konkurs an!!
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Reklamationen im Bereich Urlaub & Reisen?
Urlaubsbuchung im Netz
Teppich-, Schmuck- und Lederkauf bei Türkei-Reisen
Preisdiskriminierung bei Kreuzfahrten
Mehr Rechte für Busreisende
Sagen Sie uns Ihre Meinung
Online in den Urlaub
Im Urlaub mit dem Mietwagen
Mehr Geld für die Urlaubskasse?
Fußball-EM 2012
Den Urlaub einfach online buchen?
Sportliche Ereignisse 2012
Musterbriefe
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Auch Malev bleibt am Boden

Große Unannehmlichkeiten für die gestrandeten Passagiere

Nach der spanischen Fluglinie Spanair (die letzte Woche den Flugbetrieb einstellen musste) sind heute morgen auch alle Flüge der nationalen ungarischen Fluggesellschaft Malev, die vom Flughafen in Budapest hätten starten sollen, gestrichen worden.

Über seine Homepage hat die Fluggesellschaft bekannt gegeben - die Mitteilung ist nur auf Ungarisch verfügbar - dass ab 3. Februar 2012 alle Flüge ab Budapest gestrichen wurden.

Die einzige Möglichkeit für nicht ungarische Passagiere zu Informationen bezüglich ihrer Buchung zu kommen, ist ein Anruf beim Kundendienst der Fluggesellschaft unter der ungarischen Nummer +36 802 11 11.

Die Fluggesellschaft Wizzair hat bereits angekündigt, Tickets zu Sonderkonditionen an die von der Streichungen der Malev-Flüge betroffenen Passagiere anzubieten. Das Angebot gilt für 14 verschiedene Strecken und muss bis spätestens 13. Februar gebucht werden. Bei der Buchung muss der Besitz eines Malev-Tickets vorgewiesen werden.

Dank der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Ungarn, wird das EVZ Bozen auf seiner Internetseite www.euroconsumatori.org die Verbraucher auf dem Laufenden halten, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeiten der Erstattung ihrer Tickets.


Bozen, 3.2.2012
Presse-Information



Update 14.03.2012:
Wer in Besitz eines unbenützten Tickets für einen Malevflug zwischen dem 3. und 6. Februar ist oder seinen Hinflug am oder vor dem 3. Februar noch tätigen konnte, aber das Ticket für den Rückflug mit Rückreisedatum bis zum 29. Februar nicht mehr nutzen konnte, kann im Rahmen des eigens erlassenen Dekret der ungarischen Regierung Nr. 5/2012 auf der nun eigens eingerichteten Webseite http://igeny.malev.com/ ein Webformular ausfüllen, um die Erstattung folgender Kosten – falls belegt und im direktem Zusammenhang mit der Reise stehend - einzufordern:
- Umbuchung bzw. Kauf eines neuen Flugtickets
- Nutzung eines alternativen Transportmittels
- Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit
- Hotelrechnung, sollte eine oder mehrere Übernachtungen nötig gewesen sein
- Transport Flughafen – Hotel.
Das online Formular kann bis spätestens 31.03.2012 auf der angegebenen Webseite ausgefüllt werden. Speichern Sie den Vorgang am besten mit einem Screenshot ab.

Achtung! Alle anderen Malevkunden, also jene, die ein Ticket für einen anderen Zeitraum als oben erwähnt erworben haben, können dieses Formular nicht benutzen!

Jene Passagiere müssen die Forderung für die Rückerstattung beim Masseverwalter anmelden. Dafür ist ein Antrag auf Ungarisch, sowie die Zahlung einer Registergebühr erforderlich. Der Antrag muss den Masseverwalter innerhalb 26. März 2012 erreichen, um als fristgerecht zu gelten. Jene Passagiere, die die Anmeldung der Forderung auf sich nehmen, müssen sich bewusst sein, dass es keine Gewähr dafür gibt, dass sie ihre Tickets erstattet bekommen: Angesichts der Tatsache, dass die Flugpassagiere nicht zu den bevorrechtigten Gläubigern gehören, ist es ungewiss, ob genug Gelder übrig bleiben, um auch ihre Forderungen zu berücksichtigen. Eine Vorlage für den Antrag, sowie weiter Informationen und Hilfe gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) (info@eurconsumatori.org).

Malev weist auf seiner Homepage www.malev.hu darauf hin, dass wenn die Tickets mit Kreditkarte bezahlt worden sind, es die Möglichkeit gibt, sich an die Bank zu wenden und die Rückerstattung auf diesem Weg zu beantragen.



software by endo7 druckensendentop