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Aschewolke beeinträchtigt Flugverkehr erneut – Welche Rechte haben die VerbraucherDie Aschewolke, welche vom Ausbruch des isländischen Vulkans Grímsvötn herrührt, führt zur Zeit in Nordeuropa zu Unterbrechungen im Flugverkehr und zu erheblichen Unannehmlichkeiten für viele Flugpassagiere. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen rät allen Verbrauchern, die für die nächsten Tage eine Flugreise geplant haben, die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren und sich über die Situation bezüglich ihrer Flüge zu informieren.Die zeitweise Sperre des Flugraums über Großbritannien und Norddeutschland, hat zur Streichung hunderter Flüge geführt. Laut der europäischen Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol bewegt sich die Aschewolke momentan in Richtung Polen. Weitere Behinderungen im Flugverkehr in den nächsten Tagen können also nicht ausgeschlossen werden. Welche Rechte haben nun die betroffenen Verbraucher? Es handelt sich hierbei um Flugannullierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Für solche Fälle sieht die EU-Verordnung 261/2004 für die Verbraucher die Wahl zwischen einer Umbuchung (welche sich auf Grund der aktuellen Situation wohl als schwierig erweisen kann) und dem Verzicht auf den Flug und damit die Rückerstattung des Preises für das ungenützte Ticket (und, falls notwendig, den Rückflug zum Abflugsort) vor. Wählt der Verbraucher die Umbuchung, sind die Fluggesellschaften, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zu Betreuungsleistungen wie Gratismahlzeiten und Getränken, Hotelunterbringung und Transfer, Telefonaten, Mitteilungen mittels Fax oder E-Mail verpflichtet. Keine Betreuungsleistungen sind hingegen vorgesehen, falls der Konsument die Umbuchung ablehnt und entscheidet, sein Ziel mit anderen Transportmitteln zu erreichen. Die Fluggesellschaften sind hingegen nicht verpflichtet, den gestrandeten Verbrauchern auch eine Ausgleichszahlung (also eine pauschale Entschädigung in der Höhe von 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke) zu leisten, da es sich um Streichungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen handelt. Allen Verbrauchern, die für die nächsten Tage eine Flugreise geplant haben, welche von einem europäischen Flughafen starten oder dort ankommen soll, wird dringend geraten, sich direkt bei der jeweiligen Fluglinie zu informieren, ob der gebuchte Flug gestrichen wurde und ob eventuell die Möglichkeit einer Umbuchung besteht. Zu beachten ist auch, dass es im Hinblick auf die Erstattung der Ausgaben während der Wartezeit auf dem Flughafen, wichtig ist, alle Kassenbons, das Flugticket und die Bordkarte aufzubewahren. Bozen, 25.05.2011 Presse-Infomation
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