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Abflug in die Weihnachtsferien: Hochbetrieb auf den Flughäfen - Informationsstand des EVZ für gestrandete Verbraucher

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen ist am 9. Dezember am Flughafen von Verona mit einem Informationsstand vor Ort.

Zahlreiche Reisende treten in den Weihnachtsferien ihre Flüge im In- und Ausland an, daher ist der Andrang auf den Flughäfen in dieser Jahreszeit besonders groß. In Europa ist der Umsatz im Reisesektor zwar gesunken, aber trotz der Wirtschaftskrise fahren viele Konsumenten während der Weihnachtszeit einige Tage mit ihrer Familie oder alleine weg.

In der EU werden jährlich über 700 Millionen Flugtickets verkauft; laut Eurocontrol starten 30% der Flüge in Europa mit Verspätung. 2009 gingen beim EVZ Italien 8.914 Beschwerden ein, von denen 3.000 den Flugverkehr anbelangten (80% davon betrafen Probleme mit dem Flug selbst, während 20% der Verbraucher Probleme mit dem Gepäck hatten). Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass dem Bürger auch im Tourismusbereich eine kompetente Beratung zur Verfügung steht, durch die er Hilfe und Informationen über seine Rechte als Verbraucher und Reisender erfährt.

Nicht immer wissen die Reisenden über die Fluggastrechte Bescheid, wenn sie am Flughafen mit Verspätungen, Flugstreichungen, Überbuchung oder Schwierigkeiten mit dem Gepäck zu kämpfen haben (weltweit wurden 2009 von den Fluggesellschaften 25 Millionen Gepäckstücke verloren). Die Europäische Kommission sieht bis zum Jahre 2020 eine Verdoppelung der Anzahl der Passagiere voraus. Daher ist auch eine Verdoppelung der Beschwerden in diesem Bereich wahrscheinlich. Sehr häufig müssen sich die Verbraucher auf langwierige Streitigkeiten einstellen, um zu bekommen, was ihnen zusteht; dazu kommt, dass die Fluggesellschaften nicht immer unverzüglich auf Beschwerden antworten.

Um die Verbraucher vor Ort über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu helfen, diese richtig auszuüben, ist das EVZ Bozen am 9. Dezember 2010 mit einem Informationsstand auf dem Flughafen von Verona präsent. Die Fluggäste erhalten dort Informationsmaterial und bei Bedarf eine persönliche Beratung.

Die Initiative erfolgt in Zusammenarbeit mit der zivilen Luftfahrtbehörde ENAC, die über die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 261/04 (es handelt sich dabei um die Norm, welche die Rechte der Fluggäste im Fall von Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung genau festlegt) wacht.

All jene Verbraucher, die dabei sind, ihren Urlaub zu planen oder gar schon verreist sind, können sich bei den beiden Büros des Europäischen Verbraucherzentrums Italien in Bozen und Rom zahlreiche Informationen und nützliche Ratschläge rund um das Thema Reisen und Urlaub einholen.



Bozen, 07.12.2010
Presse-Information



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