![]() |
![]() |
||||||
Vulkanasche blockiert Luftraum über Europa - Flugpassagiere stecken festDie riesige Aschewolke, welche von der Eruption des isländischen Vulkans unter dem Gletscher Eyafjallajökull stammt, blockiert momentan den Luftraum über halb Europa, was für viele Flugpassagiere erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien - Büro Bozen rät allen Verbrauchern, die für die nächsten Tage eine Flugreise geplant haben, die jeweilige Fluggesellschaft zu kontaktieren und sich über die Situation bezüglich ihrer Flüge zu informieren.Die Sperre des Flugraums über Großbritannien, zahlreiche geschlossene Flughäfen, eingeschränkter Flugbetrieb auf vielen Flughäfen in Irland, Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen und Finnland - dies sind einige der Auswirkungen der riesigen Aschewolke, welche von der Eruption des isländischen Vulkans unter dem Gletscher Eyafjallajökull ausgeht. In der Folge werden zahlreiche ausgehende und eingehende Flüge in halb Europa gestrichen. Es handelt sich dabei um Flugannullierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen. Für solche Fälle sieht die EU-Verordnung 261/2004 für die Verbraucher die Wahl zwischen einer Umbuchung (welche sich auf Grund der aktuellen Situation wohl als schwierig erweisen kann) oder dem Verzicht auf den Flug und damit die Rückerstattung des Preises für das ungenützte Ticket (und, falls notwendig, den Rückflug zum Abflugsort) vor. Während der Wartezeit auf dem Flughafen sind die Fluggesellschaften, in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, zu Betreuungsleistungen wie Gratismahlzeiten und Getränke, Hotelunterbringung und Transfer, Telefonate, Mitteilungen mittels Fax oder E-Mail verpflichtet. Es gilt hervorzuheben, dass die Fluggesellschaften nicht verpflichet sind, den gestrandeten Verbrauchern, auch eine Ausgleichszahlung (also eine pauschale Entschädigung in der Höhe von 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von der Länge der Flugstrecke) zu leisten, da es sich um Streichungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen handelt. Allen Verbrauchern, die für die nächsten Tage eine Flugreise geplant haben, welche von einem europäischen Flughafen starten oder dort ankommen soll, wird dringend geraten, sich direkt bei der jeweiligen Fluglinie zu informieren, ob der gebuchte Flug gestrichen wurde und ob eventuell die Möglichkeit einer Umbuchung besteht. Zu beachten ist auch, dass es im Hinblick auf die Erstattung der Ausgaben während der Wartezeit auf dem Flughafen, wichtig ist, alle Kassenbons, das Flugticket und die Bordkarte aufzubewahren. Bozen, 16.04.2010 Presse-Information
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||