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Spanische Fluglinie Air Comet stellt Flüge ein- das Europäische Verbraucherzentrum bietet Informationen und Unterlagen


Die spanische Fluggesellschaft Air Comet hat ihren Flugbetrieb eingestellt, nachdem ein britisches Gericht, auf Antrag der deutschen Nord Bank, einer Gläubigerin der Fluglinie, die Beschlagnahme der Flugzeuge angeordnet und ihr die spanischen Behörden die Fluglizenz entzogen hatten.

Alle Passagiere mit einem Ticket von oder einer gültigen Buchung eines Fluges mit Air Comet, welche aufgrund des Konkurses der Fluggesellschaft diese nicht mehr nutzen konnten, oder welche beim Unternehmen bereits eine Beschwerde deponiert haben, können sowohl bei Air Comet selbst als auch beim zuständigen spanischen Ministerium (Ministerio de Fomento) mit dem Ausfüllen entsprechender Formulare eine formelle Beschwerde einreichen. Die spanische Flugsicherheitsbehörde, die beim Ministerio de Fomento angesiedelt ist, wird den Passagieren, die eine Beschwerde eingereicht haben, persönlich antworten, um sie über ihre Rechte und über die mögliche Eröffnung eines Konkursverfahrens zu informieren.

Derzeit ist es nicht möglich vorauszusehen, wie das Konkursverfahren ausgehen wird und welche Beträge möglicherweise zurückerstattet werden.

Auf den Internetseiten des Europäischen Verbraucherzentrums Italien in Bozen und Rom finden betroffene Verbraucher Informationen, praktische Anleitungen sowie Formulare und Unterlagen zum Herunterladen.


Bozen, 18.01.2010
Presse-Information



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