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SkyEurope: Konkurs am 9.9.2009 eröffnet - Forderungen sind innerhalb 45 Tagen anzumeldenIm Fall SkyEurope hat das zuständige Gericht in Bratislava nun das Konkursverfahren eröffnet. Die Pleite wirkt sich auch auf zahlreiche italienische Fluggäste aus. Die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) in Bozen und Rom erteilen den Betroffenen einige Informationen dazu, wie sie ihre Forderungen anmelden können.Auf Grund einer andauernden finanziellen Krise war die slowakische Fluggesellschaft SkyEurope seit Juni 2009 einem Restrukturierungsverfahren unterworfen; am 1. September hatte die Fluggesellschaft den Betrieb eingestellt (siehe Pressemitteilung vom 01.09.2009). Nun hat das zuständige Gericht in Bratislava, das Konkursverfahren eröffnet. Ing. Emil Cerevka wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit der Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses im Handelsblatt am gestrigen 9.9.2009, läuft die Frist von 45 Tagen für die Anmeldung der Forderungen. Jene Verbraucher, die ihre Forderungen bereits im Restrukturierungsverfahren angemeldet hatten, müssen diese erneut anmelden; Forderungen, die im Restrukturierungsverfahren nicht angemeldet wurden, können nachträglich noch eingereicht werden. Welche Forderungen können die Konsumenten geltend machen? Falls der Flug gestrichen wurde, haben die Konsumenten Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises und auch auf eine Ausgleichsleistung (je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro) entsprechend der EU Fluggastrechte Verordnung. Achtung: Wenn zwischen der Absage des Fluges und dem geplantem Abflugdatum mehr als 14 Tagen liegen, gibt es keinen Anspruch für die Ausgleichsleistung. Dazu haben die Verbraucher - das Verschulden von SkyEurope vorausgesetzt - auch folgende mögliche Schadenersatzansprüche: - Kosten einer alternativen Beförderung; - Frustrierte Kosten von Hotelaufenthalten, die nicht genutzt werden konnten; - Schadenersatz für verspätetes oder verlorenes Gepäck. Wie können die Forderungen geltend gemacht werden? Es sind keine Gerichtsgebühren zu entrichten. Die Anmeldung der Forderungen kann - gemäß Art. 42 § 2 der EG-Verordnung No. 1346/2000 - auch in deutscher Sprache erfolgen. Das Gericht kann aber eine Übersetzung anfordern, was dann sehr wohl mit Kosten verbunden wäre! Aus diesem Grund ist es ratsam, das slowakische Formular zu werden. Es müssen insgesamt 3 Anträge original abgefasst werden (1x Gericht, 2x Masseverwalter), alle drei müssen original unterschrieben werden (keine Kopien senden)! Sofern das Flugticket mittels Kreditkarte bezahlt wurde, bieten zur Zeit einige Kreditkartenunternehmen kulanterweise eine Rückbuchung an. Derzeit ist nicht abschätzbar, ob bzw. in welcher Höhe eine Quotenzahlung über das Konkursverfahren erfolgen wird. Alle weiteren Informationen zum Konkursverfahren und die notwendigen Formulare, samt Mustervorlagen sind beim EVZ Italien erhältlich. Quelle: EVZ Österreich Bozen, Rom, 10.09.2009 Presse-Information Update 12.10.2009: Der bisherige Masseverwalter (Ing. Emil Cerevka) wurde ab 25.09.2009 durch den neuen Masseverwalter ersetzt: Mgr. Lubomír Bugán Bajkalská 25/A 825 03 Bratislava Slowakei Forderungsanmeldungen ab 25. September 2009 sind daher ausschließlich an den neuen Masseverwalter Lubomír Bugán zu übermitteln. Die Forderungsanmeldungen müssen bis spätestens 26. Oktober 2009 eingehen.
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