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Abflug in den Urlaub: Hochbetrieb auf den Flughäfen – Informationsstand des EVZ für gestrandete VerbraucherDas Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien ist am 24. Juli 2009 auf vier wichtigen italienischen Flughäfen mit einem Informationsstand vor Ort.Zahlreiche Reisende treten gerade ihre Flüge zu ihren Urlaubsdestinationen im In- und Ausland an, dabei ist der Andrang auf den Flughäfen an den heißesten Wochenenden des Jahres besonders groß. In Europa ist der Reisesektor mit einem Umsatz von 145 Milliarden Euro und 790 Millionen Flugpassagieren allein im Jahr 2007 ein besonders wichtiger Wirtschaftszweig. Es ist daher auch kein Wunder, dass von den 8714 im Jahr 2008 beim EVZ Italien eingegangenen Beschwerden fast 3.000 den Flugverkehr anbelangten (80% davon betrafen Probleme mit dem Flug selbst, während 20% Probleme mit dem Gepäck betrafen). Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass dem Bürger auch im Tourismusbereich eine kompetente Beratung zur Verfügung steht, durch die er Hilfe und Informationen über seine Rechte als Verbraucher und Reisender erfährt.Nicht immer wissen die Reisenden über die Fluggastrechte Bescheid, wenn sie am Flughafen mit Verspätungen, Flugstreichungen, Überbuchung oder Schwierigkeiten mit dem Gepäck zu kämpfen haben (weltweit wurden 2007 von den Fluggesellschaften 42 Millionen Gepäckstücke verloren, im Jahr 2006 waren es 34 Millionen und im Jahr 2005 30 Millionen). Die Europäische Kommission sieht bis zum Jahre 2020 eine Verdoppelung der Anzahl der Passagiere voraus. Daher ist auch eine Verdoppelung der Beschwerden in diesem Bereich wahrscheinlich. Sehr häufig müssen sich die Verbraucher auf langwierige Streitigkeiten einstellen, um zu bekommen, was ihnen zusteht; dazu kommt, dass die Fluggesellschaften nicht immer unverzüglich auf Beschwerden antworten. Um die Verbraucher vor Ort über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu helfen, diese richtig auszuüben, ist das EVZ am 24. Juli 2009 mit einem Informationsstand auf vier großen italienischen Flughäfen präsent: in Rom Fiumicino, Mailand Linate, Venedig und Palermo. Die Fluggäste erhalten dort Informationsmaterial und bei Bedarf eine persönliche Beratung. Die Initiative erfolgt in Zusammenarbeit mit der zivilen Luftfahrtbehörde ENAC, die über die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 261/04 (des handelt sich dabei um die Norm, welche die Rechte der Fluggäste im Fall von Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung genau festlegt) wacht. All jene VerbraucherInnen, die dabei sind, ihren Urlaub zu planen (aus einer Umfrage geht hervor, dass 53% der Befragten die Finanzkrise dabei nicht als Hindernis sehen, 59% geben an, innerhalb der nächsten 6 Monaten zu verreisen) oder gar schon verreist sind, können sich bei den beiden Büros des Europäischen Verbraucherzentrums Italien in Bozen und Rom zahlreiche Informationen und nützliche Ratschläge rund um das Thema Reisen und Urlaub einholen. Bozen, 23.07.2009 Presse-Information
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