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Konkurs der Fluggesellschaft Club Air -Die Hoffnungen der Verbraucher auf eine Teilrückerstattung zerschlagen sichSeit Dezember 2006 verfolgt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen die Situation der italienischen Fluggesellschaft Club Air. Seit einigen Tagen steht nun der Konkurs der Fluglinie fest - damit zerschlagen sich auch die letzten Hoffnung von Hunderten von Konsumenten auf Rückerstattung der nicht genutzten Tickets.Aufgrund einer seit Dezember 2006 andauernden finanziellen Krise hatte die italienische Fluglinie Club Air Hunderte italienische sowie europäische Verbraucherinnen und Verbraucher am Boden gelassen. Seit damals hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen die betroffenen Reisenden darüber informiert, was sie tun müssen, um wenigstens einen Teil der Kosten für die ungenutzten Flugtickets zurückzubekommen (die Gesamtsumme dieser beläuft sich auf ungefähr 350.000 Euro). Im Jänner 2009 war vor der Konkurssektion des Landesgerichts Mailand ein Ausgleichsverfahren (concordato preventivo) eröffnet worden; das Ausgleichsverfahren ist eine Alternative zum Konkurs und zielt darauf ab, diesen zu vermeiden: Club Air hätte mit den Gläubigern ein Übereinkommen erzielen und dabei garantieren müssen, dass allen Gläubiger (aufgeteilt in Klassen) etwas ausbezahlt wird. Das Landesgericht Mailand hat jedoch kürzlich das Ausgleichsverfahren widerrufen und anschließend den Konkurs der Fluggesellschaft eröffnet. Theoretisch können die Verbraucher nun den Antrag auf Anmeldung ihrer Forderung im Konkursverfahren stellen. In der Praxis ist es jedoch leider so, dass dies wenig Sinn macht, da die Schulden von Club Air das zur Verfügung stehende Kapital überschreiten und die Konsumenten auf jeden Fall am Ende der Gläubigerliste stehen. Die geschädigten Club Air-Kunden können auf der Internetseite des Landesgerichtes Mailand direkt auf alle Unterlagen, die den Konkurs betreffen, zugreifen, indem sie die in unserer früheren Pressemitteilung beschriebene Anleitung befolgen, um sich auf der Area Creditori, dem Gläubigerbereich, anzumelden. Bozen, 10.06.2009 Presse-Information
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