![]() |
![]() |
||||||
Flugunglücke - welche Rechte haben Passagiere?Aus den Daten des Archivs für Flugzeugunglücke (BAAA/ACRO) mit Sitz in Genf geht hervor, dass es 2009 bis jetzt 48 Flugzeugzwischenfälle (mit 569 Opfern) gab, 2008 waren es 149 Unglücke (mit 879 Opfern) und 2007 138 (mit 968 Opfern). Nach dem letzten Flugzeugunglück fragen sich nun die Verbraucher-Passagiere, ob Flugzeuge grundsätzlich sichere Verkehrsmittel sind und insbesondere, ob es die von ihnen gebuchten Flüge sind. Welches sind die rechtlichen Aspekte der Haftung der Fluggesellschaft? "Die geltenden Normen regeln die Haftung der Fluglinien bei diesen tragischen Unglücken im Detail," so das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen. Laut Statistik kann ein Passagier, der täglich ins Flugzeug steigt, 5.000 Jahre ununterbrochen fliegen, ohne in einen tödlichen Unfall verwickelt zu sein; mit einem tödlichen Unglück alle zwei Millionen Flüge bleibt das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel. Die immer häufigere Nutzung des Flugzeugs als Verkehrsmittel sowie Flugzeugunglücke haben die Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Flugsicherheit erhöht; diese ist durch eine Reihe von internationalen Regeln und Kontrollen über die Einhaltung dieser Regeln garantiert und basiert auf Standards und Empfehlungen des sogenannten Chicagoer Abkommens, welches 1944 die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), die oberste Regulierungsbehörde im internationalen Luftverkehr, eingeführt hat. Für die in Europa operierenden Fluggesellschaften gibt es seit 2006 die sogenannte schwarze Liste (black list), die all jene Flugunternehmen auflistet, welche die von der EU vorgesehenen Mindestsicherheitsauflagen nicht erfüllen. Diese Liste enthält zwei Verzeichnisse: jenes mit der Aufzählung der Fluggesellschaften, über welche ein totales Flugverbot verhängt wurde und jenes, welches die Fluglinien beinhaltet, denen nur einige Beschränkungen auferlegt wurden. Die periodische Aktualisierung dieser Liste erlaubt ein schnelles Ergreifen von Maßnahmen und liefert den Passagieren adäquate und aktuelle Informationen zur Sicherheit. Die aktuelle schwarze Liste ist unter hdiesem Link abrufbar. Die geltenden Normen regeln die Haftung der Fluglinien bei diesen tragischen Unglücken im Detail (es handelt sich um das internationale Übereinkommen von Montreal und die Verordnung (EG) 889/2002). Generell gibt es für die Haftung bei Körperverletzung oder Tod des Passagiers keine Höchstbeträge für die Haftung. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100.000 SZR (Sonderziehungsrecht, dies entspricht derzeit ungefähr 109.400 Euro) kann die Fluggesellschaft keine Einwendungen gegen Schadenersatzforderungen erheben. Für darüber hinausgehende Forderungen kann die Fluglinie die eigene Haftung ausschließen, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie nicht fährlässig und/oder schuldhaft gehandelt hat. Ein anderer wichtiger Aspekt besteht darin, dass die Fluggesellschaft - unabhängig von ihrer Verantwortung - verpflichtet ist, an die schadensersatzberechtigte Person eine Vorschusszahlung zu leisten. Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadensersatzberechtigten erfolgen. Im Todesfall darf die Summe nicht geringer als 16.000 SZR (dies entspricht derzeit in etwa 17.500 Euro) sein. Bozen, 09.06.2009 Presse-Information
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||