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Schäden und Ersatzansprüche im Ausmaß von mehreren Hunderttausend Euro

500 Verbraucher warten auf das Urteil des Landesgerichts Mailand in der Causa Club Air

Vor dem Landesgericht Mailand ist zur Zeit ein Verfahren zur Konkurseröffnung über die Fluglinie Club Air anhängig: angestrebt wird ein Ausgleich (concordato preventivo), um den Konkurs der Gesellschaft zu verhindern. Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen fordert den Soglia Konzern auf, zu klären, wie man den Forderungen der Konsumenten nachzukommen gedenkt.

Am 30. September wird in Mailand über die Zukunft der Fluggesellschaft Club Air entschieden. Tausende Fluggäste waren von den zahlreichen Flugstreichungen seit 2006 betroffen, 500 haben sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gewandt. Zwischen fehlender Rückerstattung der unbenutzten Flugtickets und nicht erhaltener Entschädigung (die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht im Falle von Flugannullierungen Ausgleichszahlungen vor) geht es für die Konsumenten um Hunderttausende von Euro.

Club Air hat nun bis zum 30. September Zeit, einen Ausgleichsvorschlag vorzulegen, um den drohenden Konkurs abzuwenden; es scheint, als ob die Möglichkeit einer Übernahme durch den Soglia Konzern (Eigentümer der Kette Soglia Hotels und Resorts und der Cit - Compagnia italiana del turismo) bestünde. Das EVZ Bozen möchte nun vom möglichen Käufer wissen, ob und wie dieser den Forderungen, welche die zahlreichen Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen, begegnen wird.

Die Verbraucher müssen sich also bis zum 30. September 2008 gedulden. Erst dann werden sie erfahren, inwiefern es Hoffnung gibt, das Geld für die unbenutzten Flugtickets wiederzubekommen (sollte es zum Konkurs kommen, gibt es für die Verbraucher die Möglichkeit ihre Forderungen im Rahmen des Konkursverfahrens bei Gericht anzumelden, wie es in der Vergangenheit bei der Airline Volare und letzthin bei Alpi Eagles schon der Fall war). Natürlich wird das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen auf seiner Internetseite www.euroconsumatori.org alle Neuigkeiten zu diesem Fall veröffentlichen.

Am 28. Mai 2008 hatte die nationale Zivilluftfahrtbehörde ENAC die Fluglizenz der Airline ausgesetzt. Grund war die "fortdauernde ökonomisch-finanzielle und organisatorische Krise der Gesellschaft", durch welche die Mindestanforderungen für die Verlängerung der Fluglizenz nicht gewährleistet werden konnten.

Seit Dezember 2006 haben sich über 500 von der Streichung von Club Air Flügen betroffene Verbraucher beim EVZ in Bozen gemeldet. Bis heute hat nur ein sehr kleiner Teil dieser unglücklichen Fluggäste den Ticketpreis rückerstattet bekommen; niemand hingegen hat die Entschädigung erhalten. In dieser Sache hatte das EVZ mehrmals Kontakt mit der ENAC, dem Transportministerium sowie mit der Europäischen Kommission - Generaldirektion Energie und Verkehr aufgenommen, und um ihre Intervention im Sinne des Schutzes der Verbraucher ersucht.


Bozen, 19.09.2008
Presse-Information



UPDATE:
Die Frist für die Vorlage des Ausgleichsvorschlags wurde verlängert. Die Entscheidung wird voraussichtlich Mitte November mitgeteilt.

UPDATE: 12.11.2008
Es wurde ein Ausgleichsantrag (domanda di concordato preventivo) gestellt. Die Verhandlung ist für Mitte Dezember festgesetzt.

UPDATE: 17.12.2008
Die Entscheidung des Insolvenzgericht über die Zulässigkeit des Ausgleichsantrags (domanda di concordato preventivo) wird für Jänner 2009 erwartet.



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