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Weitere Neuigkeiten in Sachen außerordentliche Verwaltung der Alpi Eagles S.p.A.In unserer vorhergehenden Pressemitteilung vom Juni 2008 haben wir über die Möglichkeit der Gläubiger der Fluglinie Alpi Eagles S.p.A. informiert, durch die Stellung eines Antrags auf Anmeldung der Forderung am Verfahren der "außerordentlichen Verwaltung" ("amministrazione straordinaria") teilzunehmen. Unter den Gläubigern sind auch Hunderte Passagiere, welche von der Flugstreichungen betroffen waren, denen aber der Ticketpreis nie rückerstattet worden war.Als Frist für diesen Antrag wurde zwar ursprünglich der 6. Juni festgelegt, wir erinnern aber jene Verbraucher, die von der Streichung seitens der Flugllinie betroffen waren und bis jetzt den Preis für das Ticket noch nicht erstattet bekommen haben, daran, dass es immer noch möglich ist, diesen Antrag auf Anmeldung der Forderung ("domanda di insinuzione al passivo") zu stellen. Es wird des Weiteren mitgeteilt, dass die Verhandlung zur Prüfung des Schuldenstands, welche anfangs für den 1. Juli 2008 anberaumt war, auf den 29. September 2008 verschoben worden ist. Für weitere Informationen ist es möglich, sich an die Kanzlei des außerordentlichen Kommissars Dr. Gianluca Vidal, in Venezia Mestre, Viale Ancona, zu wenden. Weitere noch folgende Neuigkeiten können nun auch folgenden Internetseiten entnommen werden: www.alpieagles.com oder www.amministrazionestraordinariaalpieagles.com. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen steht für weitere Informationen und Ratschläge zur Verfügung. Sie können uns mittels E-Mail (info@euroconsumatori.org) oder unter der Telefonnummer 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichen. Bozen, 21.07.2008 Presse-Information
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