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Neuigkeiten zu Alpi Eagles S.p.A.


In unserer Pressemitteilung vom Mai 2008 berichteten wir über den Beginn des Verfahrens am Landesgericht von Venedig gegen die insolvente Billigairline, sowie über die Möglichkeit für alle ihre Gläubiger - also auch für die von der Streichung der Flüge betroffenen Passagiere, welche noch immer auf die Rückerstattung des Ticketpreises warten -, am Verfahren teilzunehmen und den Antrag auf Anmeldung der Forderung innerhalb 6. Juni 2008 zu stellen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass es sich bei diesem Verfahren um eine "außerordentliche Verwaltung" ("amministrazione straordinaria") handelt.


In den letzten Tagen haben sich zahlreiche Fluggäste mit der Bitte um Hilfe an das Bozner Büro des Europäischen Verbraucherzentrums Italien gewandt, weil sie erst vom laufenden Verfahren erfahren hatten, nachdem die Frist für die Stellung des Antrags bereits verstrichen war.

Was können diese Konsumenten nun noch tun?

Die betroffenenen Fluggäste und im Allgemeinen alle Gläubiger der Fluggesellschaft, welche den Antrag auf Anmeldung der Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist gestellt haben, haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf verspätete Anmeldung der Forderung gemäß Art. 101 des italienischen Konkursgesetzes zu stellen.
Diesem Antrag müssen natürlich gültige Beweise, die die Forderung untermauern (z.B. die Kopie des Flugtickets, der Nachweis der erfolgten Bezahlung, Kopien der Briefe an die Fluggesellschaft, mit welchen die Rückerstattung gefordert worden war), beigelegt werden und er muss an die Gerichtskanzlei der Konkurssektion des Landesgerichts Venedig (Tribunale di Venezia, Sezione Fallimentare, Rialto, S. Polo 119 - 30100 Venezia) gestellt werden .

Als Termin für die Verhandlung zur Prüfung des Schuldenstands vor dem Landesgericht Venedig und dem Richter Dr. Luca Marini wurde der 1. Juli 2008 festgesetzt.

Für weitere Informationen steht die Kanzlei des außerordentlichen Kommissars Dr. Gianluca Vidal, in Venedig, Mestre, Via G. Pepe 8 zur Verfügung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anmeldung der Forderung - insbesondere wenn es sich um eine verspätete Anmeldung handelt - keine Garantie dafür ist, dass der für das Ticket bezahlte Betrag, welches wegen der Streichung des Fluges nicht benutzt wurde, zurückerstattet wird.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen steht für weitere Informationen und Ratschläge zur Verfügung. Sie können uns mittels E-Mail (info@euroconsumatori.org) oder unter der Telefonnummer 0471/980939 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichen.


Bozen, 19.06.2008
Presse-Information



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