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SchlichtungSollte es Unliebsamerweise zu Problemen bei der Vertragsdurchführung kommen, wenn z.B. die Ware bezahlt jedoch nie zugestellt wurde, wenn die Ware zwar angekommen ist, sie jedoch nicht der bestellten entspricht oder gar mangelhaft ist, hat man die Möglichkeit einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch zu unternehmen, bevor man den kostspieligen und oft langwierigen Gerichtsweg bestreitet. Von der EU-Kommission wurde ein Netzwerk, benannt EEJ-Net, aufgebaut, durch welches den KonsumentInnen die Möglichkeit eingeräumt wird, ein grenzüberschreitendes Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dieses ist sehr viel günstiger und kann in kürzester Zeit zum Abschluss gebracht werden. Ein unabhängiger Schlichtungsrichter wird in diesem Verfahren versuchen, zwischen den Parteien eine Einigung zu finden. In den meisten Fällen kann das Verfahren online ablaufen und es ist kein Erscheinen vor einem Richter notwendig. Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Firma auf das Verfahren einlässt. Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum und auf deren Homepage: www.euroconsumatori.org. Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004
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