englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Online kaufen, aber sicher!
Einführung
Inhaltsverzeichnis
Überprüfung des Anbieters
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Warenkorb
Steuern und Gebühren
Gütesiegel
Vertragsabschluss
Herkömmliche Zahlungsarten
Besondere Zahlungsarten
Tipps für Zahlungen im Internet
Lieferung
Rücktrittsrecht
Gewährleistung
Online Schlichtungen
9 Gebote zum sicheren Einkaufen
1,5 Millionen Euro Strafe für Internet-Kostenfalle italia-programmi.net
Online Betrügereien: neue Strategien gefunden!
Europa shoppt online
Brautkleid nach Nigeria?
Antitrust-Behörde rüffelt Webseite www.italia-programmi.net
Vorteile und Tücken des Internetkaufs
Kostenfallen im Internet
Winning Mails - Kein Lottoglück per E-Mail
Unerwünschte Werbe-Emails
Viruswarning: Hoaxes, Kettenbriefe & Co.
Minderjährige im Internet
Abzock-Emails von angeblichem RA Olaf Kaltbrenner im Umlauf
Euro Content Ltd. zu einer Strafe in Höhe von 960.000 Euro verdonnert
Erneuter Fall von dreister Internetabzocke
Konzertkarten im Internet - Nicht jeder Anbieter ist seriös
Internet - Abofallen jetzt auch auf Italienisch
Die Falle lauert online
Neue Software schützt vor Abzockern im Internet
Kostenfallen - Verbraucherschützer erwirken Urteil
eYouGuide
Treffen zwischen Postpolizei und Europäischem Verbraucherzentrum
Das krumme Geschäft mit der Liebe – oder wie chatte ich mich arm
E-Commerce
E-Commerce Report 2007 liegt vor
compraconbuonsenso.it
Estnischer Online-Shop liefert nicht
Apple iBook mit Designfehler
Auf Schnäppchenfang im Internet? Vorsicht ist geboten!
E-Commerce Bericht 2006
Die 6 Millionen Dollar E-Mail ...
Verbraucher im Internet: Europäische Verbraucherzentren stellen internationalen Bericht vor
Geklonte Firmen im Web
Western Union: „Wir sind kein Treuhandservice!“
Online kaufen, aber sicher!
Noch Misstrauen gegen E-Commerce
Anspruch auf Schutz vor Horror-Rechnungen für Daten-Roaming
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Lieferung

Der Anbieter muss die Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Auftrags liefern, wenn kein anderer Liefertermin vereinbart worden ist.

Kann der Anbieter die Ware wegen „Nicht Verfügbarkeit“ (auch nur vorübergehender) nicht liefern oder die Dienstleistung nicht erbringen, muss dieser die KonsumentInnen darüber informieren und das eventuell bezahlte Geld zurück überweisen.

Der Anbieter kann auf keinem Fall ein anderes Produkt liefern oder eine andere Dienstleistung leisten, wenn dies nicht ausdrücklich vom/von der Konsumenten/in gewünscht wird, auch nicht, wenn es oder sie gleichwertig oder höherwertig wie die bestellte ist.

Auch ist es verboten, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, welche vom/von der Konsumenten/in nicht ausdrücklich gewünscht wurden, es sei denn sie sind vollständig unentgeltlich und ohne jegliche Verpflichtung für die KonsumentInnen.

Für den Fall der Fälle: Sollte die Sendung bereits beschädigt bei Ihnen ankommen, bitten Sie den Zusteller, die Beschädigung schriftlich zu bestätigen. Sie sind auch nicht verpflichtet, die beschädigte Ware anzunehmen.
Überprüfen Sie die erhaltene Ware sofort auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Wurde nicht alles, oder etwas Falsches oder gar etwas Mangelhaftes geliefert, reklamieren Sie unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort beim Verkäufer. Dieser und nicht etwa der Hersteller, ist für die Mangelhaftigkeit der Ware im Rahmen der Gewährleistung verantwortlich.

zurück weiter

Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



software by endo7 druckensendentop