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Lieferung

Der Anbieter muss die Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Auftrags liefern, wenn kein anderer Liefertermin vereinbart worden ist.

Kann der Anbieter die Ware wegen „Nicht Verfügbarkeit“ (auch nur vorübergehender) nicht liefern oder die Dienstleistung nicht erbringen, muss dieser die KonsumentInnen darüber informieren und das eventuell bezahlte Geld zurück überweisen.

Der Anbieter kann auf keinem Fall ein anderes Produkt liefern oder eine andere Dienstleistung leisten, wenn dies nicht ausdrücklich vom/von der Konsumenten/in gewünscht wird, auch nicht, wenn es oder sie gleichwertig oder höherwertig wie die bestellte ist.

Auch ist es verboten, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, welche vom/von der Konsumenten/in nicht ausdrücklich gewünscht wurden, es sei denn sie sind vollständig unentgeltlich und ohne jegliche Verpflichtung für die KonsumentInnen.

Für den Fall der Fälle: Sollte die Sendung bereits beschädigt bei Ihnen ankommen, bitten Sie den Zusteller, die Beschädigung schriftlich zu bestätigen. Sie sind auch nicht verpflichtet, die beschädigte Ware anzunehmen.
Überprüfen Sie die erhaltene Ware sofort auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Wurde nicht alles, oder etwas Falsches oder gar etwas Mangelhaftes geliefert, reklamieren Sie unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mit Rückantwort beim Verkäufer. Dieser und nicht etwa der Hersteller, ist für die Mangelhaftigkeit der Ware im Rahmen der Gewährleistung verantwortlich.

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Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



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