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Gütesiegel

Unabhängige Prüfinstitute überprüfen auf Antrag des Internetanbieters, ob diese eine verbrauchergerechte Geschäftsabwicklung einhält und ob er ausreichend Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat.

Erfüllt der Anbieter die vom Prüfinstitut festgesetzten Kriterien, wird diesem eine Bescheinigung ausgestellt und die Erlaubnis erteilt, das Gütesiegel des Prüfinstitutes – meist ein graphisches Emblem – auf seiner Homepage anzubringen.

Da jedoch die Prüfinstitute unterschiedliche Kriterien der Überprüfung setzen und verschiedene Überprüfungsverfahren benützen, kann nicht eindeutig gesagt werden, für was das jeweilige Gütesiegel steht.

Zu empfehlen sind vor allen Dingen solche Institute, die auch nach der Vergabe des Gütesiegels Kontrollen über die Einhaltung der Kriterien machen oder die ein Beschwerdeverfahren für Konsumenten einrichten, mit Möglichkeit ein für den Internetanbieter zwingendes Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dabei bleibt dem Prüfinstitut immer die Möglichkeit, bei Nichtbeachtung der Kriterien oder Nichteinhaltung des Schiedsspruches, das Gütesiegel dem Mitglied wieder zu entziehen. Beispiele einiger solcher Gütesiegel: www.progettofiducia.it, www.trustedshops.de , www.guetezeichen.at , www.euro-label.com

Bevor Sie einem Anbieter lediglich aufgrund eines Gütesiegels Ihr Vertrauen schenken, informieren Sie sich, was das Gütesiegel aussagt, was vor der Vergabe überprüft wurde und ob auch nach der Überprüfung Kontrollmechanismen vorgesehen sind.


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Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



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