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Steuern und Gebühren


Beim Kauf innerhalb des EU-Binnenmarktes fallen keine zusätzlichen Steuern und Zollgebühren an.
Kaufen Sie jedoch bei einem Anbieter aus einem Drittstaat (z.B. USA, Schweiz) ein, können Zölle und Einfuhrumsatzsteuern anfallen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Zollamt. Eine Anfrage per E-Mail ist auch unter www.agenziadogane.it unter „relazioni con il pubblico“ möglich.

Mehrwertsteuersatz: Normalerweise wird beim Einkauf im EU-Ausland der dortige Umsatzsteuersatz verrechnet (z.B. Deutschland 16%, Österreich 20%. Ein Einkauf in EU-Ländern mit geringeren Ust-Sätzen kann von Vorteil sein.

Herr X kauft von einem Deutschen Versandhaus ein Computerzubehör. Auf der Rechnung stellt er mit Schrecken fest, dass ihm ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 20% verrechnet wurde, und dies, obwohl in Deutschland der Mehrwertsteuersatz bei 16% liegt.

Vorsicht: Sobald ein Unternehmen aus einem anderen EU Staat Umsätze von mehr als Euro 27.888,67 / Jahr in Italien erwirtschaftet, unterliegt es der italienischen Umsatzsteuer! Daher fällt bei solchen Unternehmen dieser Steuervorteil weg.

Bei einem Online Einkauf in Drittländern, sollte die Ware zum Nettopreis ausgewiesen sein und auch so bestellt werden, sonst zahlen Sie doppelt Steuer: die ausländische Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuer Ihres Landes.

Erkundigen Sie sich beim Anbieter vorab, welcher Mehrwertsteuersatz verrechnet wird.
Erkundigen Sie sich beim Zollamt über eventuell anfallende Zollgebühren, wenn Sie bei einem Anbieter aus einem Drittland (z.B. USA, Schweiz) kaufen.


Lieferkosten: Normalerweise müssen diese Kosten von den KonsumentInnen getragen werden und sind nicht im ausgewiesenen Preis inbegriffen. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind die Gebühren meist beträchtlich höher.
Achtung: Der Verkäufer hat nicht die Pflicht, das Paket versichert zu verschicken oder gar einen Kurierdienst zu beauftragen. Sollten Sie dies jedoch wünschen, teilen Sie es dem Verkäufer rechtzeitig mit und informieren Sie sich über die dadurch entstehenden Mehrkosten.
Bei einer Versendung auf dem ordentlichen Postweg trägt nach gängiger Rechtslage fast aller EU Staaten der Konsument die Haftung für den eventuellen Verlust des Pakets. Der Verkäufer ist demnach mit der Übergabe des Pakets an das Postamt von jeglicher Verpflichtung der Lieferung befreit.
Da es nicht selten vorkommt, dass die versendete Ware überhaupt nicht oder beschädigt ankommt, wäre es ratsam, besonders bei empfindlicher und zerbrechlicher Ware, auf eine versicherte Versendung zu bestehen.

Informieren Sie sich vor dem Vertragsabschluss über anfallende Liefer- und Verpackungsgebühren, um böse Überraschungen zu vermeiden und erkundigen Sie sich, wer im Fall von Verlust des Pakets auf dem Zustellweg den Schaden zu tragen hat.


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Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



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