englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Online kaufen, aber sicher!
Einführung
Inhaltsverzeichnis
Überprüfung des Anbieters
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Warenkorb
Steuern und Gebühren
Gütesiegel
Vertragsabschluss
Herkömmliche Zahlungsarten
Besondere Zahlungsarten
Tipps für Zahlungen im Internet
Lieferung
Rücktrittsrecht
Gewährleistung
Online Schlichtungen
9 Gebote zum sicheren Einkaufen
Kostenfallen im Internet
Neue Software schützt vor Abzockern im Internet
Kostenfallen - Verbraucherschützer erwirken Urteil
eYouGuide
Winning Mails - Kein Lottoglück per E-Mail
Unerwünschte Werbe-Emails
Viruswarning: Hoaxes, Kettenbriefe & Co.
Treffen zwischen Postpolizei und Europäischem Verbraucherzentrum
Das krumme Geschäft mit der Liebe – oder wie chatte ich mich arm
E-Commerce
E-Commerce Report 2007 liegt vor
compraconbuonsenso.it
Estnischer Online-Shop liefert nicht
Apple iBook mit Designfehler
Auf Schnäppchenfang im Internet? Vorsicht ist geboten!
E-Commerce Bericht 2006
Die 6 Millionen Dollar E-Mail ...
Minderjährige im Internet
Verbraucher im Internet: Europäische Verbraucherzentren stellen internationalen Bericht vor
Geklonte Firmen im Web
Western Union: „Wir sind kein Treuhandservice!“
Online kaufen, aber sicher!
Noch Misstrauen gegen E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
Deine Meinung ist gefragt!
Die Europäische Kommission
Euopäische Kommision - DG Sanco
9. Mai - Europatag
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz






Überprüfen Sie, wer hinter dem Angebot auf der Website steht


Herr P. hat im Internet eine sehr teure Espressomaschine bestellt und im Voraus bezahlt. Das Gerät kam jedoch nie beim Konsumenten an. Auch seine Reklamation via E-Mail blieb unbeantwortet. Da auf der Internetseite weder der geographische Sitz der Firma noch die Handelsregisternummer angegeben war, blieb dem Konsumenten nur mehr noch die Möglichkeit einer Anzeige gegen Unbekannte wegen Betrug. Die Chancen das Geld zurück zu erhalten sind entsprechend gering.

Geben Sie sich nicht mit der E-Mail Adresse Ihres Vertragspartners zufrieden. Sollte Ihnen nur diese bekannt sein, bitten Sie Ihr Gegenüber um die genaue Angabe seiner Daten und überprüfen Sie diese.
Vergewissern Sie sich hierzu ob die Adresse und Telefonnummer mit jener im Telefonbuch übereinstimmen und ob sich unter der angegebenen Telefonnummer auch wirklich jemand meldet. Überprüfen Sie zudem den Stand des Firmensitzes: für Unternehmen mit Sitz in der EU gelten besondere Konsumentenschutzbestimmungen beim E-Commerce. Fast jedes Land hat elektronische Telefonbücher, welche unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. So können Sie z.B. italienische Firmen unter www.paginebianche.it, www.paginegialle.it, www.info412.it, österreichische Firmen unter www.herold.at und deutsche Firmen unter www.dastelefonbuch.de nachschlagen.
Schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn Sie nur die E-Mail Adresse haben. Sollten Sie keinen Eintrag im diesbezüglichen E-Telefonbuch finden, verlangen Sie die Übermittlung der Bestätigung über die Eintragung ins Firmenregister oder entsprechendes Berufsalbum und lassen Sie sich die zuständige Aufsichtsbehörde nennen, welche die Aufsicht über den Anbieter ausübt.
Eine ungenügende Identifikation des E-Geschäftes ist der erste Schritt, um einem Betrüger auf den Leim zu gehen.

Wenn Sie nicht wissen, wer hinter dem Angebot auf der Website steht, weil die diesbezüglichen Angaben fehlen oder der Betreiber sie Ihnen nicht liefert, dann sollten Sie von einem Vertragsabschluss absehen!


zurück weiter

Ratgeber E-Commerce - Stand: Dezember 2004



software by endo7 druckensendentop