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Ein Abstecher nach SlowenienSprache:SlowenischWährung:Tolar (tallero), 1 EUR = 240 SIT (Jän. '04)Einreise- und Währungsbestimmungen:Währungsbestimmungen:Die Ein- und Ausfuhr von allen Devisen ist erlaubt. Summen, die den Wert von 3.000.000 Tolar überschreiten, müssen angegeben werden. Für die Einreise notwendige Dokumente: Für die Einreise bedarf es der Identitätskarte. Für Minderjährige die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben ist ein persönlicher Pass erforderlich oder die Eintragung mit Foto in den Pass der Eltern. Medizinische Hinweise:Auch in den neuen Mitgliedstaaten, wie für die restliche EU, müsste schon das E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen anwendbar sein. Da aber die Höhe der Rückerstattung, sowie das diesbezügliche Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten noch genauer definiert werden müssen, sollte vorerst eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.Die sanitäre Lage ist gut. Für Krankenrücktransporte gibt es keine Probleme, Impfungen sind nicht erforderlich, keine hygienische- sanitäre Vorsichtsmaßnahmen sind nötig. Impfungen: keine präventiven Impfungen sind erforderlich. Autopapiere:Versicherung:Mindestversicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist für alle motorisierten Fahrzeuge und Anhänger erforderlich. Die Mindesthöhe für Unfälle beträgt für: private Fahrzeuge und Motorräder:
Autobusse und Lastwagen:
Italienische Autoversicherungen werden akzeptiert. Es ist absolut empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte (sog. "Carta Verde") bei sich zu haben. Führerschein: italienischer Importbegrenzungen:Feuerwaffen: Für die Einfuhr eines Jagdgewehres ist ein Waffenschein erforderlich, man muss ein Formular ausfüllen und die Waffe in den Pass eintragen lassen. Maximal dürfen 10 große Patronen für die Wildjagd und 50 normale Patronen importiert werden.Ersatzteile: Ersatzteile können frei für ein zeitweilend eingeführtes Fahrzeug importiert werden, dies unter der Bedingung, dass die defekten ausgetauschten Stücke beim Zoll abgegeben oder nach Kontrolle des Zolles ausgeführt werden. Fleisch: Für den persönlichen Konsum gibt es in der Regel keine Begrenzungen für die Einfuhr von Fleisch, auch nicht wenn konserviert. Eingeführte Lebensmittel aus tierischen Produkten, die von Reisenden aus Regionen stammen, die von tierischen Seuchen betroffen sind (veröffentlicht im Amtsblatt), werden beschlagnahmt. Pflanzen: die Einfuhr vom Aussterben bedrohter Pflanzen ist begrenzt. Begrenzt ist die Einfuhr von gewissen Gütern, wie Kulturgütern, lebende Tiere, Pflanzen, im besonderen wo die Fauna und Flora vom Aussterben bedroht ist, sowie aller Derivatsprodukte, Arzneimittel (ausgenommen solcher für eine laufende Behandlung) Haustiere: Hunde und Katzen: Katzen und Hunde müssen durch ein Gesundheitszertifikat begleitet sein, das nicht mehr als 10 Tage vor der Einreise nach Slowenien und einem Impfschein gegen Tollwut, der mindestens 30 Tage vor aber nicht mehr als 6 Monate vor der Ankunft in Slowenien ausgestellt wurde. Exportbegrenzungen:Eine Ausreisebewilligung ist für Gegenstände von künstlerischem, kulturellem, wissenschaftlichem, archäologischem, geschichtlichem und ethnischem Wert notwendig.Adresse der italienischen Botschaft:Ambasciata d'ItaliaSnezniska 8, 1000 Ljubljana Tel.: 00386-1-4262194-4262320-4258659 Mobil. Emergenze: 00386-41-736773 Fax: 00386-1-4253302 E-mail: amblubiana@siol.net Quelle: www.viaggiaresicuri.mae.aci.it, erstellt von der Kriseneinheit des italienischen Ministeriums für Außenpolitik in Zusammenarbeit mit dem Automobile Club Italia. In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen. Stand: 25.05.04 Blatt Nr. 52
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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