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Ein Abstecher in die Tschechische Republik



Sprache:

Offizielle Sprache: Tschechisch. Fremdsprachen, die sehr geläufig sind: Slowakisch, Russisch, Deutsch, Englisch und Französisch. Viele Personen sprechen auch Italienisch.


Währung:

Tschechische Kronen, 1 EUR= 35 KC


Einfuhr- und Währungsbestimmungen:

Touristen müssen im Besitz von mindestens 1.160 tschechischen Kronen sein, was einem Gegenwert von EUR 35 für jeden Aufenthaltstag im Lande entspricht. Diese Bestimmung müsste in Kürze fallen.

Für die Einreise notwendige Dokumente:
Seit dem Eintritt der tschechischen Republik in die EU am 1 Mai 2004 reicht zur Einreise eine für den Aufenthaltszeitraum gültige Identitätskarte aus.
Für Minderjährige, unter 15 Jahren ist ein eigener Reisepass oder die Eintragung in den Pass der Eltern notwendig.
Visum: seit dem 1 Mai 2004 können die Bürger der EU ohne Visum nach in die tschechische Republik einreisen.

Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist ein eigener Reisepass notwendig.

Kollektivreisepass: Die Mitglieder einer organisierten Gruppe müssen die Identitätskarte bei sich haben. Dieses Dokument ist zusammen mit dem Kollektivpass das einzig anerkannte.


Medizinische Hinweise:

Auch in den neuen Mitgliedstaaten, wie für die restliche EU, müsste schon das E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen anwendbar sein. Da aber die Höhe der Rückerstattung, sowie das diesbezügliche Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten noch genauer definiert werden müssen, sollte vorerst eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.
Die sanitären Einrichtungen sind zufriedenstellend. Es gibt öffentliche und private Strukturen mit europäischem Standard. Die Spitäler verlangen die Bezahlung für die gebotene Leistung im Vorhinein oder bei Entlassung des Patienten; die Tarife sind relativ hoch.
Impfpflicht: keine


Autopapiere:

Autoversicherung:
Einreisende müssen eine Versicherungspolizze abgeschlossen haben, die mindestens die gleiche Höhe wie für Ansässige abdeckt. Italienische Autoversicherungen werden akzeptiert. Es ist absolut empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte (sog. „Carta Verde”) bei sich zu haben.

Führerschein: italienischer (für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen). Besucher müssen mindestens ein Alter von 15 Jahren und einen Führerschein (auch falls im Heimatland nicht vorgesehen) haben, um ein Motorrad fahren zu dürfen; mindestens 17 Jahre alt sein, um ein Motorrad mit mehr als 50 Hubraum und 18 Jahre alt sein, um ein Auto oder einen Lastwagen fahren zu dürfen.


Importverbot:

Haustiere:
Katzen und Hunde: Für die Einfuhr von Hunden und Katzen ist ein Impfschein für Tollwut nötig. Falls das Tier für weniger als 30 Tage im Lande bleibt, kann der Impfschein durch ein Zertifikat des Tierarztes ersetzt werden, das mindestens 3 Tage vor Reisebeginn ausgestellt wurde.

Andere Tiere:
Für die zeitweilige Einfuhr von Vögeln und Nagetiere für mehr als 30 Tage ist ein vom Tierarzt ausgestelltes Zertifikat nötig.

Folgende Gegenstände dürfen nicht importiert werden:
  • reiner Alkohol
  • Gegenstände, die den Faschismus oder den Rassismus verherrlichen
  • Drogen.

Importbegrenzungen:

Ersatzteile und Reifen: für Motorfahrzeuge können diese eingeführt werden , falls ihre Anzahl im Verhältnis zur Reise steht. Auch die zur Reparatur eines im Ausland immatrikulierten Fahrzeuges versendeten Ersatzteile können importiert werden, falls ihre Anzahl im Verhältnis zur Reparatur steht.

Jagdgewehre, Pistolen, Munition: (1000 Bleipatronen und 50 Schrotkugeln) können importiert werden. Dafür ist jedoch eine Erlaubnis seitens einer tschechischen diplomatischen Vertretung nötig. (*).

Treibstoff: Importbefreiung bis zu 10 l in Kanistern.

Fleisch: die Einfuhr von rohem Fleisch und Fisch ist verboten.

Pflanzen: Die tschechische Republik hat das internationale Abkommen CITES unterzeichnet, deshalb dürfen geschützte Pflanzen und Tiere, außer im Beisein einer Genehmigung seitens des Ausfuhrlandes nicht importiert werden.

(*) Gesellschaften, die Jagdpartien organisieren.


Exportbegrenzung:


Es fehlen dazu Informationen.


Adresse der italienischen Botschaft:

Italienische Botschaft in Prag:
Nerudova 20 – 11800 Prag 1.
Tel.: 00420-233080111. Fax: 257531522
Fax Konsulatskanzlei: 00420 257531523
E-mail: italemba@mbox.vol.cz
Internetseite: www.italianembassy.cz

Die Adresse und die Telefonnummer der Botschafts- und Konsulatskanzlei sind die selben, während die direkte Fax. Nummer wie folgt lautet: 00420-257531523.


Quelle: Homepage http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, erstellt von der Kriseneinheit des italienischen Ministeriums für Außenpolitik in Zusammenarbeit mit dem Automobile Club Italia.


In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen.


Infoblatt Nr. 50

Stand: 18.06.2004



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