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Ein Abstecher nach PolenSprache:Polnisch. Unter den jungen Menschen ist die englische Sprache sehr verbreitet. Andere Sprachen: Russisch, Deutsch, Französisch, Italienisch.Währung:Zloty, 1 EUR = 4,55 ZlotyDer Wechsel der Währung wird in der Regel von den sog. „kantor (privaten Wechselstuben) oder den Banken vorgenommen. Um lokale Währung zu beziehen, ist es möglich die italienische Bankomatkarte zu benutzen. Die meistgenutzten Bankomatkarten werden in der Regel überall akzeptiert. Einreise- und Währungsbestimmungen:Währungsbestimmungen:Für die Einfuhr gibt es keine Auflagen, aber eine Summe, die EUR 5.000 übersteigt, kann nur aus einem gerechtfertigten Grund exportiert werden. Bei der Einreise wird daher empfohlen, Summen über 5.000 Euro anzugeben. Für die Einreise notwendige Dokumente: Gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte (Touristen benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum). Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist entweder ein eigener Reisepass oder deren Eintragung mit Foto im Pass der Eltern notwendig. Das Gesetz über Ausländer vom 25.Juni 1997 verpflichtet den Besucher, den Beweis, über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, zu erbringen; dieser kann auch durch ein Einladungsschreiben erbracht werden. Medizinische Hinweise:Auch in den neuen Mitgliedstaaten, wie für die restliche EU, müsste schon das E111 für die Rückerstattung der Kosten für medizinische Erst- und/oder dringliche Behandlungen anwendbar sein. Da aber die Höhe der Rückerstattung, sowie das diesbezügliche Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten noch genauer definiert werden müssen, sollte vorerst eine Reisekrankenversicherung für den Ersatz der Behandlungskosten und für den Krankenrücktransport abgeschlossen werden.Die örtlichen sanitären Einrichtungen sind akzeptabel, auch die Ausbildung der Ärzte ist gut. In Warschau gibt es verschiedene private Klinken und Ambulatorien, das Personal spricht dort Englisch, einige davon haben ein Abkommen mit den internationalen Krankenversicherung. Die hygienischen Zustände sind normal; Leitungswasser sollte gemieden werden, man empfiehlt das Trinken von Mineralwasser. Rückreise in Notsituationen: Die polnische LOT Gesellschaft ist für Flugrückreisen im Falle von Krankheit mit Liegebetten ausgerüstet; man kann sich auch der Fluggesellschaft Alitalia mit ihrer Verbindung nach Rom oder Mailand bedienen. Zudem gibt es gute Verbindungen nach Frankfurt, München, Wien oder Zürich. Impfung: keine Autopapiere:Versicherung:Minimale Pflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge mit mehr als 50 cm³ Hubraum Pflicht, die in Polen oder im Ausland immatrikuliert sind. Die Mindesthöhe beträgt für Körperverletzung 350.000 EUR je Person, für materielle Schäden 200.000 EUR, je Unfall. Angenommene Auslandsversicherung: Jeder Autofahrer der Polen besucht und im Besitz einer in Italien ausgestellten Grünen Karte (sog. Carta Verde“) ist, kann in Polen fahren. Führerschein: italienischer Importverbot:Waffen, Betäubungsmittel, jegliche aufwieglerische Dokumente.Importbegrenzung:Feuerwaffen: Ein Besucher kann ein Jagd(Sport)gewehr oder eine Gaspistole oder eine andere und 50 Patronen je Waffe importieren, und zwar unter der Bedingung eine entsprechende Bewilligung des polnischen Konsulats im Heimatland erhalten zu haben.Ersatzteile: Ersatzteile in nachvollziehbarer Anzahl können samt Fahrzeug eingeführt werden. Gebrauchte und gewechselte Ersatzteile müssen aus Polen samt Fahrzeug exportiert werden. Ersatzteile, die zeitweilig nach Polen importiert, aber nicht mehr exportiert wurden, unterliegen Zollgebühren. Fleisch: max. 2 kg Fleisch, Fisch oder Derivatsprodukte aus europäischen Staaten können für den Eigenbedarf nach Polen importiert werden. Wird diese Menge überschritten, bedarf es der Bewilligung des Ministeriums für Landwirtschaft und jenem für Ernährungsindustrie. Pflanzen: Ein Besucher kann ohne Bewilligung bis zu 10 kg Früchte importieren. Auch können nur die Zwiebeln der Blumen oder von Vasenpflanzen aus europäischen Ländern in kleinen Mengen importiert werden, dies nicht für den Verkauf. Haustiere: Hunde und Katzen: Wer einen Hund einführt, muss im Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses und einem Zertifikat für Tollwutimpfung sein, die von einem Tierarzt mindestens 30 Tage und nicht mehr als 12 Monate (6 Monate im Falle einer Katze) vor der Ankunft in Polen ausgestellt wurden. Wer eine Katze importiert muss im Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses sein. Andere Tiere: Der Import von Papageien ist nur im Beisein einer Bewilligung vom Landwirtschaftministeriums gestattet. Exportbegrenzungen:Alle Gegenstände aus der Zeit vor dem 9.5.1945 dürfen nur mit Bewilligung des Kunst- und Kulturministeriums exportiert werden.Autofahrer dürfen nur soviel Treibstoff exportieren, wie im eingebauten Tank ihres Fahrzeuges Platz hat. Adresse der Italienischen Botschaft:Ambasciata d'ItaliaPlac Dabrowskiego n° 6 PL-00-055 Varsavia. Tel:0048-22-8263471. Fax: 8278507 E-mail: ambasciata@italianembassy.pl Quelle: Homepage http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, erstellt von der Kriseneinheit des italienischen Ministeriums für Außenpolitik in Zusammenarbeit mit dem Automobile Club Italia. In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen. Infoblatt Nr. 49 Stand: 18.06.2004
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