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Ein Abstecher nach EstlandSprache:Amtssprache: Estisch (gehört zur ugro-finnischen Gruppe), gesprochen wird auch Russisch und EnglischWährung:Estische Krone (EEK) 1 EUR = 15,65 EEK (Nov.03)Einreise- und Währungsbestimmungen:Für die Einreise notwendige Dokumente:Reisepass mit Visum. In Folge der Vereinbarung zwischen Italien und Estland vom 01.02.1999 können italienische Staatsbürger als Touristen, aus geschäftlichen Gründen oder im offiziellen Auftrag nach Estland ohne Visum einreisen, und zwar für maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreisedatum. Für alle anderen Fälle bedarf es eines Visums, das bei allen estischen Vertretungen im Ausland erhältlich ist. (Estische Botschaft in Italien, Rom, Viale Liegi 28 int. 5, Tel: 068440751, Fax: 068440751, E-Mail: saatkond@estemb.it). Für Minderjährige, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ist entweder ein eigener Reisepass oder deren Eintragung mit Foto im Pass der Eltern notwendig. Es gibt keine besonderen Formalitäten zu den Devisen. Summen in ausländischer Währung, die den Wert von 80.000 Kronen überschreiten (entspricht ca. 5.000 Dollar), müssen bei der Einreise angeben werden. Eine Gesundheitsversicherung, die eine Schadenshöhe von mindestens € 10.000 abdeckt, ist Pflicht. (vgl. medizinische Hinweise). Medizinische Hinweise:Eine Gesundheitsversicherung, die eine Schadenshöhe von mindestens € 10.000 abdeckt, ist Pflicht. Die sanitäre Lage ist normal, auch wenn die lokalen sanitären Einrichtungen nicht dem europäischen Standard entsprechen. Es sind Fälle von Hirnhautentzündungen (Meningitis) bekannt, diese wird durch Zeckenstiche hervorgerufen. Zecken findet man häufig in Wäldern, auf Wiesen auch in der näheren Umgebung der Hauptstadt.Obligatorische Impfung: keine. Autopapiere:Die obligatorische Mindestversicherung für Besucher muss eine Schadenshöhe in folgender Höhe abdecken:
Italienische Versicherungen werden akzeptiert. Es ist absolut empfehlenswert, die grüne Versicherungskarte (sog. „Carta Verde”) bei sich zu haben. Führerschein: italienischer Einfuhrverbot:Gefälschte Artikel, CD und Piratenvideos, Diamanten und Edelsteine (außer in Schmuckform), Drogen, Werke die Minderjährige in pornografischen /erotischen Stellungen zeigen. Exportgrenzen:Es ist erlaubt, Gegenstände im Wert von 5.000 EEK, die in Estland gekauft wurden, ins Ausland zu exportieren. Für die Ausfuhr von Gegenständen von kulturellem Wert aus der Zeit vor dem Jahre 1.700 oder die als nationales Kulturgut klassifiziert wurden, muss eine Steuer entrichtet werden. Zudem bedarf die Ausfuhr einer Genehmigung seitens des "Cultural Values Export Board", Sakala 14, Tel. 2448501 und es muss eine Zollgebühr in der Höhe von 100% des Wertes des Gegenstandes bezahlt werden. Adresse der Italienischen Botschaft:Ambasciata Italiana a Tallinn:Vene 2, 3° piano 10123 Tallinn. Tel: 00372-6276160. Fax: 6311370 Mobil: 00372 6276160 (für Anrufe aus Estland muss die 0 vor der Nummer gewählt werden) E-mail: italemb@italembtallinn.ee Webseite: www.italembtallinn.ee Quelle: Homepage http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it/, erstellt von der Kriseneinheit des italienischen Ministeriums für Außenpolitik in Zusammenarbeit mit dem Automobile Club Italia. In Anbetracht der Möglichkeit zukünftiger Änderungen der angeführten Bestimmungen wird dringendst empfohlen, vor Buchung oder Planung der Reise in oben genannte Homepage erneut Einsicht zu nehmen. Infoblatt Nr. 46 Stand: 25.05.2004
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