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9. Mai - Europatag

Allein 2011 haben die EVZ 70.000 europäischen Verbrauchern Hilfe geleistet

Am 9. Mai wird der Europatag gefeiert: der 9.5.1950 gilt nämlich als Geburtstunde Europas als Gemeinschaft. An diesem Datum stellte Robert Schuman, der damalige französische Außenminister, seinen Vorschlag für die Schaffung eines organisierten Europas, welches seiner Ansicht nach für die Erhaltung des Friedens unabdingbar war, vor: die sogenannte Schuman-Erklärung wird als der erste Impuls für die Schaffung der heutigen Europäischen Union angesehen. Mit nunmehr 27 Mitgliedsstaaten und einer Bevölkerung von 495 Millionen Menschen umfasst die Europäische Union einen Großteil des Territoriums des Kontinents. Zu den primären Zielen, die sich die EU in Hinblick auf die Schaffung des gemeinsamen Marktes (welcher die EU zu einer der größten Handelsmächte weltweit macht) gesteckt hatte, zählt der Schutz der sogenannten schwachen Partei, der Schutz des Verbrauchers. Bei der Verbraucherpolitik geht es um den Schutz der Interessen, der Gesundheit und der Sicherheit der europäischen Verbraucher. Man will gewährleisten, dass der Binnenmarkt offen, fair und transparent ist. Die Verbraucher sollen eine freie Auswahl treffen können und ebenso wie die Unternehmen unbehelligt von unseriösen Geschäftemachern in der Lage sein, das Marktpotenzial voll auszuschöpfen.

Gerade um dieses Vertrauen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Einkäufen zu stärken (man bedenke, dass etwa zwei Drittel des gesamten Handels in der EU zwischen den EU-Mitgliedstaaten stattfindet), hat die Europäische Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten, das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) ins Leben gerufen. Zweck dieses Netzwerks ist es, jene Verbraucher, die Güter und Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat erwerben, über ihre Rechte als "Euro-Verbraucher" zu informieren und zu bilden, und vor allem ihnen einen rechtlichen Beistand zu bieten, wenn ihre Rechte verletzt werden. Seit 2008 sind die Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) in allen Mitgliedsstaaten, sowie in Island und Norwegen, präsent. 2011 hat das ECC-Net mehr als 70.000 Verbrauchern geholfen, die ein Problem bei einem grenzüberschreitenden Geschäftsabschluss hatten. In 40% der Fälle (28.108) handelte es sich dabei um Informationsanfragen, während in 60% der Fälle (42.099) direkte Rechtshilfe in der außergerichtlichen Lösung einer grenzüberschreitenden Reklamation geliefert wurde.

In Italien gibt es das EVZ in Rom und in Bozen. 2011 haben sich 2.723 Verbraucher mit Informationsanfragen ans EVZ in Bozen gewendet, in 721 Fällen wurden die EVZ-Mitarbeiter bei einer konkreten Reklamation um Unterstützung gebeten, in 285 Fällen hat das EVZ Bozen Reklamationen von auswärtigen EU-Bürgern gegen italienische Unternehmen direkt betreut, in 164 Fällen wiederum haben unsere Kollegen der auswärtigen EVZ versucht, die über unser Zentrum an sie übermittelten Beschwerden von italienischen Verbrauchern zu lösen. In diesen 449 Fällen ist es dem EVZ Bozen durch das Zusammenwirken des Netzwerkes (ECC-Net) gelungen, Rückerstattungen in der Höhe von über 142.000 Euro zu erlangen.

Die in Bozen eingegangenen Anfragen betrafen vor allem den Bereich Transport (28,20%) und Produkte und Dienstleistungen der Freizeitbranche (26,89%). Im Transportsektor war es hauptsächlich der Flugverkehr, der die Beraterinnen des EVZ beschäftigt hat (16,78% aller Anfragen und 59,52% der Anfragen im Bereich Transport). Bei den Freizeitverträgen ging es vorwiegend um Dienstleistungen (15,43%) und Pauschalreisen (7,24%). Die Behandlung der konkreten Problemfälle verlangt den Beratern im EVZ am meisten Geduld, Durchhaltevermögen und manches Mal auch Fantasie und Einfallsvermögen ab. Letztendlich decken die Bestimmungen, die zum Schutze der italienischen und europäischen Verbraucher gedacht sind, einen Großteil des Alltagsgeschehens ab: von Käufen zu Finanzdienstleistungen, vom Transportbereich zu Garantiefällen bei mangelhafter Ware. Leider aber reicht die alleinige Tatsache, dass Normen vorgesehen sind, nicht aus: zu oft müssen diese Rechte nochmals bekräftigt und eingefordert werden; bei der Arbeit der EVZ Berater geht es also um das sog. "enforcement", wobei natürlich jeder Bereich verschiedenartig ist und nach einer gesonderten Strategie verlangt und je nach Fall und Verbraucher auf verschiedene Art und Weise angegangen werden muss.

Ausführliche Informationen über das ECC-Net und die Rechte der europäischen Verbraucher finden Sie auf der Internetseite des EVZ Bozen und der Seite der Europäischen Kommission - Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher.

Bozen, 08.05.2012
Presse-Information



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