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Dicke Gewinne... oder nichts als Abzocke?

Zahlreichen Verbrauchern aus allen Tälern unseres Landes flatterten in den letzten Tagen Einladungen ins Haus, sie mögen doch ihre Gewinne bei einem Abendessen in einem Gasthaus abholen - beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen erfahren Sie, was Sie wissen sollten, bevor Sie zu diesen Veranstaltungen gehen.

Zahlreiche Verbraucher in ganz Südtirol haben in den letzten Tagen ein Schreiben in ihrem Briefkasten gefunden, welches ihnen den Gewinn fantastischer Preise (wie Traumküchen, Luxusurlaube, ultramoderne Fernsehgeräte, Küchengeräte usw.) verkündete. Anscheinend - so steht es jedenfalls in den Briefen - wären die Gewinnbenachrichtigungen bereits vorab auf telefonischem Wege erfolgt (nur war seltsamerweise keiner der angeblich kontaktierten Verbraucher zu erreichen), und die einzige Möglichkeit, den Preis doch noch zu erhalten, bestünde darin, sich an einem bestimmten Tag im genannten Lokal einzufinden. Wer diesem, von einem deutschen Unternehmen organisierten, "großartigen Ereignis" beiwohnt, kann sich auf ein reichhaltiges vom Küchenchef zubereitetes Abendessen, auf eine Tombola und auf einen Sonderpreis für diejenigen, welche ihre Freunde mitbringen, freuen.

Es scheint eigentlich unglaublich, aber solche Lockschreiben üben immer noch eine beträchtliche Anziehungskraft auf die Verbraucher aus. Das EVZ Bozen weiß, was hinter diesen Einladungen steckt: Verkaufsveranstaltungen von Produkten aller Art, von Kosmetikartikeln über Reisen, zu Massagesesseln und Kochtöpfen und vieles mehr: die Fantasie der Anbieter kennt keine Grenzen. Sehr oft sind die angebotenen Produkte von minderwertiger Qualität oder werden zu höheren als zu den in Geschäften üblichen Preisen verkauft; außerdem gibt es bei solchen Veranstaltungen für die Verbraucher keine Möglichkeit, die Artikel mit ähnlichen Produkten auf dem Markt zu vergleichen. Dazu kommen noch die bei solchen Veranstaltungen meist eingesetzten Verkaufstechniken: Einerseits wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Verpflichtung besteht, irgendetwas zu kaufen, andererseits wird jedoch den anwesenden Verbrauchern permanent vor Augen geführt, dass sie schließlich einen tollen Preis und ein ausgezeichnetes Essen geschenkt bekommen haben; gar einige Teilnehmer könnten sich dadurch moralisch verpflichtet fühlen, doch etwas zu kaufen. So geschieht es leicht, dass man regelrecht überrumpelt und zu einem unüberlegten Kauf gedrängt wird, den man möglicherweise schon nach kurzer Zeit bereut.

Glücklicherweise sieht der europäische Gesetzgeber bei diesen sogenannten Haustürgeschäften einen besonderen Schutz für die Verbraucher vor: die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verbraucher kann also kostenlos und ohne Angabe von Gründen von einem außerhalb eines Geschäftslokals abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Er muss dies jedoch dem Verkäufer schriftlich per Einschreibebrief mit Rückantwort mitteilen und zwar innerhalb von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags, der Bestellung oder des Auftrags. Natürlich muss der Verbraucher wissen, dass er dieses Rücktrittsrecht überhaupt besitzt; daher sieht das Gesetz vor, dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Verbraucher schriftlich alle Informationen zu Fristen, Modalitäten und Bedingungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu geben. Er muss unter anderem die Anschrift einer Person oder eines Unternehmens angeben, der bzw. dem der Verbraucher sein Rücktrittsschreiben zusenden und wohin er die eventuell bereits erhaltenen Sachen zurückschicken kann.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Tel. 0471-980939, Montag bis Freitag, 8-16). Musterbriefe zur Ausübung des Rücktrittsrechts finden Sie on-line.



Bozen, 13.10.2009
Presse-Information



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