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ECC-NET

Delegation des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Italien zu Gast bei den Kollegen in Budapest

Im Zuge einer so genannten Study Visit konnten zwei Mitarbeiterinnen des EVZ Italien am 25. und 26. Juni 2009 einen Einblick in die Arbeit im Europäischen Verbraucherzentrum Ungarn gewinnen. Außerdem erfuhren sie wie Verbraucherschutz in Ungarn funktioniert.

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), welches mittlerweile in allen EU-Staaten neben Island und Norwegen vertreten ist, unterstützt Verbraucher bei konkreten Beschwerden gegen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedsland. Der Verbraucher kann sich in seiner Landessprache an das Zentrum in seinem Wohnsitzland wenden, dieses leitet den Fall dann an das Zentrum des Landes weiter, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat. Dieses EVZ kontaktiert dann das Unternehmen und versucht, dem Verbraucher zu seinem Recht zu verhelfen oder wenigstens eine für ihn möglichst vorteilhafte Lösung zu erzielen.

Das EVZ Ungarn gibt es seit dem Jahr 2006; es ist somit ein relativ junges Mitglied des Netzwerks. Nichtsdestotrotz kann das Zentrum auf eine 25-jährige Erfahrung in Sachen Verbraucherinformation und Verbraucherschutz bauen. So lange schon ist nämlich seine Mutterorganisation, der nationale Verband für Verbraucherschutz (Országos Fogyasztóvédelmi Egyesület - OFE ) in Ungarn tätig, erklärte der Direktor des ungarischen EVZ. Diese nichtstaatliche Organisation verfügt über 45 Beratungsstellen, die auf das gesamte Staatsgebiet verteilt sind. Ungarische Verbraucher finden daher auch bei grenzüberschreitenden Fällen immer einen Ansprechpartner in ihrer Nähe. Die Beratungsstellen können den Fall vor Ort aufnehmen und leiten ihn dann mit den gesamten Unterlagen zur Bearbeitung an das EVZ in Budapest weiter.

Besonderen Wert legt das EVZ Ungarn auf die Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung. Mit Hilfe von Flugblättern werden die ungarischen Bürger über ihre Rechte als Verbraucher in der EU informiert, auch das Verbrauchermagazin "Kosár" behandelt mitunter Themen, die den grenzüberschreitenden Konsum betreffen. Wie sich das ungarische EVZ durch eine strategisch organisierte Pressearbeit seine Sichtbarkeit in der ungarischen Medienwelt erkämpft, wurde der italienischen Delegation anschaulich vorgeführt.

Einen umfangreichen Punkt der Study Visit bildete die Vorstellung der Schlichtungsstelle. Eine Beraterin des ungarischen EVZ, die zugleich auch Mitglied der Schlichtungsstelle ist, erläuterte, auf welche Weise diese Institution als Mittel zur effektiven und kostengünstigen Durchsetzung der Rechte der Verbraucher dienen kann. Die Funktion dieses Schiedsgerichts ist es, eine Einigung zwischen Unternehmen und Verbraucher zum Zweck einer außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zu erzielen, oder, falls keine Einigung erzielt werden kann, eine Entscheidung in der Angelegenheit zu fällen. Diese Entscheidung ist bindend, wenn das Unternehmen bei Beginn des Schiedsverfahrens erklärt hat, die Entscheidung als bindend akzeptieren zu wollen. Dieses Verfahren kann auch bei grenzüberschreitenden Fällen zum Einsatz kommen. Das ungarische EVZ kann dabei den Verbraucher, der in einem anderen EU-Staat ansässig ist, vor der Schlichtungsstelle vertreten.

Weitere Informationen über das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/.


Bozen, 17.07.2009
Presse-Information



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