Kampf gegen Kostenfallen im Internet
In Deutschland ist seit 1. August 2012 die "Button"-Lösung in Kraft
Bereits seit Jahren erhält das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen unzählige Anrufe von Verbrauchern, die Rechnungen, Mahnungen und auch Inkasso- oder Anwaltsschreiben erhalten haben, weil sie sich unbewusst auf vermeintlich kostenlosen Internetseiten angemeldet haben, die sich im Nachhinein als Kostenfalle entpuppten. Es handelt sich dabei um Internetseiten, oft aus Deutschland, welche die unterschiedlichsten Leistungen anbieten, die Hinweise zur Kostenpflichtigkeit und zur Dauer des Vertrags aber im Kleingedruckten verstecken. Seit 1. August diesen Jahres ist nun in Deutschland die sogenannte "Button-Lösung" in Kraft. Damit soll den Kostenfallen ein Ende beschert werden.
Besonders häufig meldeten Verbraucher dem EVZ Bozen, dass sie mittels einer Suchmaschine auf die Seite von Dienstleistern geraten sind, die kostenlose Programme, wie z.B. das weitverbreitete Adobe Reader oder Open Office zum Download angeboten hatten. Dass mit der Anmeldung der Abschluss eines Zwei-Jahres-Abonnements zum Preis von 96 Euro pro Jahr verbunden war, wurde ihnen erst bewusst, als sie nach einigen Wochen die Rechnung erhielten. Der Hinweis zu den Kosten war nämlich irgendwo auf der Seite versteckt, manchmal unterhalb der Anmeldemaske, nur ersichtlich wenn die Seite mit der Maus ganz aufgescrollt wurde, manchmal unscheinbar und klein im Fließtext dunkelgrau auf hellgrau neben der Anmeldemaske.
Ein solches Szenario sollte nun der Vergangenheit angehören, wenigstens wenn der Internet-Dienstleister seinen Sitz in Deutschland hat. Seit 1. August 2012 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz mit strengen Informationspflichten für alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet.
Bei jeder Bestellung von Waren oder Dienstleistungen im Internet müssen deutsche Unternehmen nun über die wesentlichen Merkmale ihrer Produkte informieren. Anzugeben sind auch die Mindestvertragslaufzeit, der Gesamtpreis und zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten. Die Informationen haben unmittelbar vor der Online-Bestellung zu erfolgen und sind klar und verständlich zu zeigen.
Die Schaltfläche (der "Button") zum Absenden der Bestellung muss sich direkt an die Informationen anschließen. Der Button muss gut lesbar auf die Kostenpflichtigkeit des Vertrages hinweisen, etwa durch die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" oder "kaufen". Weist das Unternehmen auf dem Button nicht auf die Zahlungsverpflichtung hin, kommt kein Vertrag zustande. Die Beweislast für die Einhaltung der Informationspflichten trägt das Unternehmen.
Ob die Betreiber der Kostenfallen weitere Schlupflöcher finden werden, um ihre undurchsichtigen Machenschaften weiterzuführen, bleibt abzuwarten.
Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen steht für weitere Informationen unter der Telefonnummer 0471/980939 oder unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.
Bozen, 09.08.2012
Presse-Information
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