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Abzock-Emails von angeblichem RA Olaf Kaltbrenner im Umlauf

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich haben sich in den vergangenen Tagen zahlreiche Verbraucher gemeldet, die von einem angeblichen RA Olaf Kaltbrenner per Email eine Schadenersatzforderung in Höhe von 100 Euro wegen des angeblichen Herunterladens von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten haben.

Der vermeintliche Anwalt gibt in seinem Schreiben an, die Sony Music Entertainment Deutschland GmbH zu vertreten; dabei wird Sony eigentlich von einer anderen Anwaltskanzlei vertreten. Weiter heißt es im Email: ".....Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt."

Da das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken (Urheberrechtsverletzung) strafbar ist, wurde - laut RA Kaltbrenner - gegen den Empfänger des Emails bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeblich Strafanzeige erstattet. Bei Bezahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 100 Euro mit einer UKASH-Karte würde die Staatsanwaltschaft jedoch die Ermittlungen einstellen, und der Betroffene würde weiteren Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg gehen, so RA Kaltbrenner weiter in seinem Email. Bei UKASH handle es sich um die sicherste Zahlungsmethode im Internet, die anonym an Tankstellen, Kiosken usw. erworben werden könne. Sollte der Konsument diesen Bezahlvorgang aber ablehnen, dann "wird der Schadenersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet."

Die Kollegen des EVZ Österreich haben die Staatsanwaltschaft Stuttgart kontaktiert, bei der das vom Anwalt genannte Aktenzeichen 240... aus dem Jahr 2004 gar nicht existiert!

Sollten also auch Sie ein Email vom Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner erhalten haben, dann zahlen Sie die geforderte Summe auf gar keinen Fall. Es handelt sich nämlich um einen Abzockversuch, für welchen der Name eines bekannten Unternehmens missbraucht wird.

Abschließend einige Tipps, woran Sie ein falsches Email wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erkennen können:

  • Gefälschte Emails beginnen meist mit einer anonymen Anrede (z.B. "Guten Tag") und sind nicht direkt an den Empfänger (z.B. "Sehr geehrter Herr/Frau Mustermann") gerichtet

  • Die Benennung der angeblich heruntergeladenen Titel fehlt; bei echten Forderungen wegen einer Urheberrechtsverletzung werden diese genau angegeben

  • Das Schreiben enthält weder die Adresse noch eine Telefon- oder Faxnummer des vermeintlichen Anwalts

  • Dem Email ist auch keine Vollmacht des angeblich vertretenen Unternehmens beigelegt; echte Forderungen aus Deutschland enthalten meist eine Vollmacht

  • Die Zahlung der Schadenersatzsumme soll durch eine anonyme Zahlungsmethode erfolgen (damit kann die Identität des Empfängers verschleiert werden); seriöse Anwaltsforderungen müssen immer auf ein Bankkonto eingezahlt werden.



Bozen, 30.03.2011
Presse-Information



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