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Kostenfallen im Internet

Haben Sie bei der Planung Ihrer Reiseroute im Internet einen Gratis-Routenplaner gesucht, und völlig unerwartet ist Ihnen per Email eine Rechnung für ein angeblich abgeschlossenes Zweijahresabo ins Haus geflattert? Wollten Sie Ihren Computer mit dem neuesten Adobe Reader ausstatten, und plötzlich teilt Ihnen ein deutsches Inkassounternehmen schriftlich mit, Sie müssten dafür 92 Euro als einmaliges Nutzungsentgelt berappen?

Wenn Ihnen eine solche oder ähnliche Situation wiederfahren ist, dann sind Sie Opfer einer der berühmt-berüchtigten Kostenfallen im Internet geworden.

Was sind sogenannte Kostenfallen im Internet?

Bei den Kostenfallen handelt es sich meist um deutsche bzw. deutschsprachige Internetseiten, welche die unterschiedlichsten Leistungen anbieten, deren Kosten aber im Kleingedruckten versteckt sind, so dass sie nicht sofort ersichtlich sind und daher leicht übersehen werden können.

Beispiele sind Lebenserwartungstests, IQ-Tests, Routenplaner, Seiten zum Herunterladen von Musik, Computersoftware und -spielen, Hausaufgaben, Ahnenforschung, SMS-Versand u.v.m.

Wie kann ich eine Kostenfalle erkennen?

- Die Startseite einer Kostenfalle enthält in der Regel keine Informationen zu den Kosten. Diesbezügliche Informationen befinden sich meist auf der Anmeldeseite unterhalb der Anmeldemaske im Kleingedruckten, so dass Sie diese leicht übersehen, wenn Sie die Seite mit der Maus nicht ganz aufscrollen, oder überhaupt nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

- Die Betreiber dieser Seiten informieren nicht oder nicht in korrekter Form über das Rücktrittsrecht, welches in der Regel bei Verträgen, welche über das Internet abgeschlossen werden, besteht.

- Normalerweise werden vom Nutzer keine Kreditkartendaten verlangt, da die Bezahlung der Leistung meist mittels Banküberweisung erfolgen soll.

- Die Rechnung wird dem Verbraucher oft erst nach Ablauf der Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts zugesandt, so dass dieses nicht mehr ausgeübt werden kann.

- Häufig wird mit einem Gewinnspiel gelockt. In der Praxis ist es oft so, dass der Nutzer mit der Teilnahme am Gewinnspiel auch automatisch - und daher ungewollt und ohne sich dessen bewusst zu sein - einen Vertrag oder ein Abonnement abschließt.

- Für die angebotene Leistung wird eine - meist sehr kurze - Gratis-Testphase angeboten, welche sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelt, wenn Sie nicht rechtzeitig zurücktreten.

Wie kann ich mich vor Kostenfallen schützen?

- Sie sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) immer genau durchlesen, bevor Sie diese mit dem Setzen eines Hakens akzeptieren; vor allem der Teil, der sich auf die Kosten der Leistung, die Vertragsdauer und das Rücktrittsrecht bezieht, ist besonders wichtig. Nehmen Sie sich die Zeit, die ellenlangen AGB durchzulesen, denn dies ist der einzige effektive Schutz vor einer Abzocke!

- Vorsicht ist geboten, wenn auf einer vermeintlich kostenlosen Internetseite Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Emailadresse usw.) verlangt werden. Dies kann ein Hinweis auf eine kostenpflichtige Internetseite sein.

- Bevor Sie Ihre persönlichen Daten eingeben, kontrollieren Sie, ob auf der Internetseite irgendwo (z.B. unterhalb der Anmeldemaske) versteckt auf Kosten hingewiesen wird. Wenn Sie nicht hundertprozentig sicher sind, dass die Dienstleistung kostenlos ist, sollten Sie die Seite lieber schließen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

- Halten Sie sich stets das Prinzip vor Augen: „Gratis gibt’s nichts!“ Damit fahren Sie immer gut.

- In Deutschland haben der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Fachzeitschrift Computerbild ihre Kräfte gebündelt, um den zahlreichen potentiellen zukünftigen Opfern ein Instrument zum Selbstschutz zu geben. Zu diesem Zweck hat Computerbild die kostenlose Software „Abzock-Schutz“ entwickelt. Das Programm lässt sich in den Browser integrieren und es schlägt Alarm, sobald der Benutzer auf eine bereits einschlägig bekannte Seite gerät und verweist sogar auf gebührenfreie Alternativen. Es verfügt, ähnlich wie ein Antivirusprogramm, über eine Datenbank, die bei jedem Start des Browsers aktualisiert wird. Die Datenbank wird ständig von Verbraucherschützern, Anwälten, dem Internetportal abzocknews.de und der Computerbild-Redaktion ergänzt. Zusätzlich kann jeder Nutzer selbst verdächtige Seiten melden.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer einer Kostenfalle wurde?

Da die Unternehmen in der Regel bei der Gestaltung ihrer Internetseiten bzw. beim Vertragsabschluss Fehler machen - häufig werden die gesetzlichen Bestimmungen betreffend das Rücktrittsrecht sowie die Information zu den Kosten nicht eingehalten - besteht für die Konsumenten die Möglichkeit, sich gegen die Forderung zu wehren, indem der angeblich abgeschlossene Vertrag angefochten (es war ja lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt) und der Rücktritt erklärt wird. Dies sollten Sie, aus Beweisgründen, auf alle Fälle per Einschreiben mit Rückantwort machen.

Trotzdem müssen Sie damit rechnen, dass Sie weiterhin Rechnungen, Mahnungen und auch Inkasso- oder Anwaltsschreiben erhalten. Die Betreiber der Kostenfallen rechnen nämlich damit, dass das Opfer irgendwann zahlt, um endlich Ruhe zu haben. Hinter der Hartnäckigkeit steckt also Methode!

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen hat dazu einige Musterbriefe ausgearbeitet, welche unter der Telefonnummer 0471 980939 oder unter der Emailadresse info@euroconsumatori.org kostenlos erhältlich sind.

Achtung: Seit einiger Zeit beantragt eine deutsche Anwältin bei Gericht Mahnbescheide gegen zahlungsunwillige Verbraucher. In Deutschland ist ein Mahnbescheid relativ leicht zu erwirken, da das Gericht die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht überprüft. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, ist gering, jedoch leider nicht völlig auszuschließen.
Sollten Sie tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen, dann können Sie zahlen oder durch Ihren Anwalt Widerspruch einlegen; in letzterem Fall wird es vermutlich zu einem Prozess kommen. Bitte beachten Sie, dass in beiden Fällen erhebliche Kosten auf Sie zukommen.


Stand 08-2009
Info-Blatt Nr. 62



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