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Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen

Am 28. Oktober 2011 hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) den neuen Fluggastrechte-Report vorgestellt. Von den 71.292 EU-Bürgern, die sich im Jahr 2010 an das ECC-Net gewandt haben, berichteten 12.622 von einer Verletzung ihrer Rechte als Flugpassagiere; durchschnittlich konnte für die Verbraucher ein Betrag von 509 Euro eingeholt werden.

Die Fluggastrechte spielen eine immer wichtigere Rolle, wenn es um Verbraucherschutz geht. 751 Millionen Verbraucher haben 2009 ein Flugticket gekauft, 2010 gab es bei den Passagierzahlen eine weitere Steigerung von 2,6%. Wenn man bedenkt, dass die Verbraucher normalerweise die Tickets direkt bei der Fluggesellschaft kaufen und diese ihren Firmensitz häufig in einem anderen Land als jenem, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat - ist es nicht verwunderlich, wenn sich 2010 71.292 EU-Bürger an das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) gewandt haben und dass davon 12.622 eine Verletzung der Fluggastrechte gemeldet haben.

Von allen Beschwerden die im Jahr 2010 von den 27 Europäischen Verbraucherzentren bearbeitet wurden, betrafen 33% den Transportsektor - 57% davon den Sektor Flugreisen. Dabei ging es in 14% der Fälle um Probleme rund um die Gepäcksbeförderung (gegenüber jeweils 21% und 22% in den Jahren 2008 und 2009), während es in den restlichen 86% der Fälle, um auf Grund der Vulkanasche gestrandete Passagiere, um Flugverspätungen und -streichungen oder um Schwierigkeiten bei der Änderung der Buchung oder bei der Rückerstattung der Flughafengebühren bei ungenützten Tickets ging.

Die Anzahl der vom ECC-Net bearbeiteten Fluggastrechte-Fälle ist im Jahr 2010 um 59% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (damals gab es nur knapp 8.000 Reklamationen); eine beeindruckende Zahl wenn man bedenkt, dass die Gesamtzahl der behandelten Reklamationen "nur" um 27% angestiegen ist. Grund für diesen Anstieg ist zweifellos in erster Linie die Vulkanaschewolke, die den Luftraum über halb Europa wochenlang lahm gelegt hatte. Dass die Verstöße gegen die Fluggastrechte tendenziell im Steigen begriffen sind, wird offensichtlich, wenn man bedenkt, dass sich im Jahr 2006 nur 4.901 Fluggäste and die EVZ gewandt haben, während es im Jahr 2005 gar nur knapp über 2.700 waren. Die Statistiken der ersten 6 Monate des Jahres 2011 bestätigen diesen Trend. Berücksichtigt werden muss auch, dass die EVZ nur bei grenzüberschreitenden Fällen eingreifen können (im Jahr 2010 haben nur 30% der Verbraucher in der EU angegeben, mindestens einen grenzüberschreitenden Kauf im Jahr getätigt zu haben) und dass daher der Report keine rein "nationalen" Fälle (z.B. ein italienischer Passagier mit Schwierigkeiten mit einer italienischen Fluggesellschaft) berücksichtigt.

Vom nationalen Blickpunkt her hat das EVZ Italien im Jahr 2010 5.933 Reklamationen verzeichnet: 22% dieser Beschwerden betrafen den Sektor Fluggesellschaften (1.304 Fälle). Im Bezug auf das Herkunftsland der Verbraucher die sich an das ECC-Net gewandt haben, waren 2010 die italienischen Fluggäste an zweiter Stelle hinter den Franzosen. 80% aller Beschwerden im vergangenen Jahr betrafen Fluggesellschaften aus nur 6 Ländern und zwar Irland, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Spanien, Niederlande und Ungarn.

Dank der Vermittlungstätigkeit zwischen den Verbrauchern und den Fluggesellschaften durch die EVZ, konnte bei immerhin 31% der behandelten Fälle eine gütliche Einigung erzielt werden. Durchschnittlich konnte mit Hilfe der EVZ ein Betrag von 509 Euro für die Verbraucher eingeholt werden. Zunehmend wird von den Verbrauchern auch das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen in Anspruch genommen, um ihre Rechte gegenüber einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Landes gerichtlich geltend zu machen.

Besonders in Folge der zahlreichen Streichungen aufgrund der Aschewolke wurde letztes Jahr die Frage aufgeworfen, ob die geltenden Rechtsvorschriften für die Fluggesellschaften unverhältnismäßig kostspielig seien (im Falle der Annullierung hat der Passagier Anspruch auf Betreuungsleistungen z. B. in Form von Mahlzeiten, Getränken und Übernachtung); die EVZ haben die Bilanzen der großen Fluggesellschaften der EU unter die Lupe genommen und festegestellt, dass die Vulkanasche die Unternehmen nicht daran gehindert hat, im Jahr 2010 gute wirtschaftliche Ergebnisse zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwiefern die EU Änderungen bei den Fluggasrechten vornehmen wird.

Ein weiterer interessanter Aspekt geht aus dem Report hervor: Die verschiedenen Fluggesellschaften behandeln ihre Kunden höchst unterschiedlich - während einige die Fluggastrechte ohne weiteres anerkennen, kümmern sich andere kaum darum und kommen ihren Verpflichtungen nicht nach - dies führt zu Verzerrungen des Prinzips des freien Wettbewerbs im europäischen Binnenmarkt.

Der Fluggastrechte-Report ist (in englischer Sprache) verfügbar unter: AP-Report 2011

Das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen steht für weitere Informationen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0471/980939 oder unter info@euroconsumatori.org zur Verfügung.

Bozen, 28.10.2011
Presse-Information



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