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Online VerreisenWenn's doppelt klappt: soviel Urlaub ist zuviel!Die Suche nach Last-Minute-Schnäppchen im Internet hat begonnen. Durch die Fülle der Angebote fällt es häufig schwer, sich auf einen Vorschlag festzulegen. Bevor jedoch hier und da verschiedene Angebote eingeholt werden, sollten man sich darüber im Klaren sein, dass nicht jede Nachfrage unverbindlich ist.Abends, nach der Arbeit, setzt sich Herr Maier vor den Computer und durchforstet den Online-Reiseangebotsdschungel nach Reiseschnäppchen. Hier und da finden sich interessante Reiseziele. Er stößt auf ein sehr attraktives Pauschalreisepaket und sagt sich: "Da frag ich mal an." Dies macht er über das auf der Homepage bereitgestellte Anfragenformular. Es bleibt noch etwas Zeit. Herr Maier surft weiter und - siehe da - noch eine günstigere Reise. Wieder fragt er über das verfügbare Formular nach. Innerhalb der nächsten drei Tage erhält er von beiden Veranstaltern eine Zusage: "Wir freuen uns, dass Sie mit uns in den Urlaub fliegen und wünschen gute Reise!". Nur, gleich zwei Zusagen, damit kann Herr Maier nichts anfangen. Und genau hier setzt ein wichtiger Verbrauchertipp an, den ein jeder Urlaubssurfer beherzigen sollte: In vielen Fällen sind Anfragen, die über die vorgefertigten Homepageformulare - meist tabellarisch aufgebaut - gestellt werden, für den Verbraucher verbindlich. Der Anfragende bietet hiermit einen Vertragsabschluss mit dem von ihm selbst definierten Leistungsinhalt, d.h. Urlaubsort - zeit - teilnehmer, an. Sollte die Verfügbarkeit nicht sofort angezeigt sein, behält sich der Anbieter oft eine weitere Kontingentprüfung vor, die unter Umständen mehrere Tage in Anspruch nimmt. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt der Verbraucher an seine Anfrage gebunden. Lediglich der Anbieter kann positiv oder negativ auf die Nachfrage reagieren und somit bestimmen, ob letztendlich ein Vertrag zustande kommt. Eine Zusage des Veranstalters verpflichtet den Nachfragenden zum Abschluss und zur Buchung der Reise. Ein Rücktritt ist in solchen Fällen nur unter Zahlung einer Rücktrittspönale möglich. Um sich dennoch anderweitig informieren zu können und mehrere Angebote einzuholen, rät das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen im Bereich der Online-Urlaubssuche zu folgendem Verhalten: Die Regel, dass im Moment der Eingabe der persönlichen Daten die Anbahnung einer Vertragsbeziehung naheliegend sein könnte, kann in vielen Fällen ein nützlicher Wegweiser sein und den Zeitpunkt definieren, wann ein vages Interesse vonseiten des Verbrauchers zur verbindlichen Buchungsanfrage wird. Hier kann ein Blick in die Bedingungen aufklären. Um sich dennoch alle Wege offen zu lassen, sollte eine Anfrage, durch welche man sich nicht binden möchte, immer in einer selbst formulierten E-Mail und nicht über das online-Portal erfolgen. Die Nachricht sollte klar die Formulierung der unverbindlichen Informationsanfrage enthalten. So stellt der Verbraucher sicher, dass eine Antwort lediglich ein Angebot darstellt, welches dieser nochmals eigens bestätigen muss, um daran gebunden zu sein. Die Benutzung solcher vorgefertigten Eingabetools- und formulare sowie der Verzicht auf persönlichen Kontakt sollen den reibungslosen Ablauf und die grenzüberschreitende Inanspruchnahme garantieren und ermöglichen oft auch allein dadurch die Fülle der Angebote und die Schnäppchenpreise. Die weniger Internet-Erfahrenen sollten sich vielleicht besser an ein "traditionelles" Reisebüro wenden, um nicht - wie Herr Maier - teure Stornogebühren zahlen zu müssen. Über andere Problemfälle beim Buchen im Internet hat das EVZ Bozen bereits berichtet: Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken. Bozen, 14.06.2011 Presse-Information
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