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Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft

Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen listet die Neuerungen für die Verbraucher auf

Im Amtsblatt vom 6. Juni wurde das gesetzesvertretende Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011, also der neue Tourismuskodex, veröffentlicht. Mit dieser Norm sollten die Verbraucher-Reisenden besser geschützt sein. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen hat das neue Gesetz unter die Lupe genommen und die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011 wird am 21. Juni 2011 in Kraft treten und die Gemeinschaftsrichtlinie zum Timesharing umsetzen (die Richtlinie hätte von den Mitgliedstaaten innerhalb 23. Februar 2011 umgesetzt werden müssen). Ab diesem Zeitpunkt wird der Schutz der Verbraucher bei Teilzeitnutzungsverträgen auch auf Verträge über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträge ausgedehnt, womit die in der geltenden Gesetzgebung bestehenden Lücken geschlossen und der Anwendungsbereich und der Verbraucherschutz ausgedehnt wird.

Anstelle der derzeit geltenden 10 Tage, hat der Verbraucher dann 14 Kalendertage Zeit, von einem Timesharing-Kauf-/Wiederverkaufs-/Tauschvertrag sowie von einem Vertrag über langfristige Urlaubsprodukte zurückzutreten. Um den Rücktritt zu erleichtern, muss der Verkäufer den Verbrauchern ein Formblatt für den Rücktritt (gesondert vom Vertrag selbst) aushändigen, auf welchem unter anderem die Rücktrittsfrist angegeben wird; sollte der Konsument dieses Formblatt nicht bekommen, dann verlängert sich die Rücktrittsfrist erheblich (auf 1 Jahr und 14 Kalendertage).

Das neue Gesetz bestätigt das Verbot von Zahlungen jeglicher Art als Anzahlungen für Teilzeitnutzungs-, Tauschverträge und Verträge über langfristige Urlaubsprodukte bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist. Was die Wiederverkaufsverträge (eine wahre Plage für die Verbraucher) anbelangt, so ist jede Zahlung untersagt, solange der Verkauf nicht tatsächlich stattgefunden hat.

Der Anhang des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 79 vom 23. Mai 2011 ist der eigentliche Tourismuskodex (Codice del Turismo), der die Reisebüros und Tourismusbüros definiert und eine verpflichtende Versicherungspolizze als Garantie "für die exakte Erfüllung der durch den Reisevertrag gegenüber den Kunden übernommenen Pflichten im Verhältnis zu den Gesamtkosten der angebotenen Dienstleistungen" vorsieht.

Der Tourismuskodex ändert einige Artikel zu den Pauschalreisen. Bei Pauschalreisen, die online verkauft werden, sieht er vor, dass der Verkäufer schriftlich über den Ausschluss des Rücktrittsrechts informieren muss; andernfalls hat der Konsument bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb eines Geschäftslokales abgeschlossen wurden, ein Rücktrittsrecht.

Zu den nennenswerten Neuigkeiten gehört jene des Art. 43, welcher vorsieht, dass "Abweichungen von den Qualitätsstandards der versprochenen oder beworbenen Dienstleistung" als ungenaue Erfüllung zu betrachten sind. Im Art. 47 ist der Schaden durch die entgangenen Urlaubsfreuden ausdrücklich vorgesehen (er war bisher nur von der Rechtssprechung anerkannt), der von der unnötig verbrachten Urlaubszeit und der Unwiederholbarkeit der verlorenen Gelegenheit abhängig gemacht wird.

Bisher musste der mit seinem Urlaub unzufriedene Konsument eine schriftliche Beschwerde mittels Einschreiben mit Rückantwort verschicken (innerhalb von 10 Arbeitstagen ab seiner Rückkehr); ab 21. Juni wird es nun möglich sein, die Beschwerde auch mit anderen Mitteln zu versenden, welche deren Erhalt garantieren.

Nun heißt es, die praktische Anwendung der neuen Normen zu überwachen. Tatsächlich hat das EVZ Bozen die Erfahrung gemacht, dass die Reklamationen im Tourismussektor nicht immer einen positiven Ausgang haben, auch wenn sie bei den jährlichen Beschwerden an erster Stelle stehen (von den 4.300 Anfragen 2010 betrafen 29,82% das Thema Reisen), zum Teil bedingt durch die geringe Bereitschaft einiger Veranstalter, für die Verbraucherbeschwerden eine freundschaftliche Lösung zu finden.

Bozen, 09.06.2011
Presse-Information



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