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Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken

Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, darnter auch jene, ganz einfach von zu Hause aus seinen Urlaub zu buchen. In Anbetracht der häufigsten Beschwerden, weist das EVZ Bozen darauf hin, dass ein einfacher Klick ausreicht, um einen gültigen Vertrag abzuschließen und dass manches Problem auch auf die Unerfahrenheit des Verbrauchers zurückzuführen ist.

In der unendlichen Einkaufswelt, welche das Internet darstellt, werden nunmehr ganze Urlaube, Flüge, Hotelaufenthalte und vieles mehr gebucht. Hier sollte der Verbraucher aber noch vorsichtiger sein: Er kann nämlich nicht auf die Erfahrung und die Unterstützung des Reisebüros zählen, weder bei der Auswahl der Reise und noch bei der Phase der Buchung; auch gibt es keine Betreuung nach Vertragsabschluss. Dies bestätigt eine Analyse der Fälle des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen: Häufig sind die eingelangten Beschwerden auf die geringe Erfahrung des Konsumenten oder auf dessen falsche Überzeugungen zurückzuführen.

Betrachten wir einige Beispiele: Frau Maria Mair, verheiratete Hofer, bucht einen Flug und gibt als Nachname Hofer an. Auf ihrem Ausweis ist jedoch Mair als Nachname eingetragen. Die Fluglinie lässt die Verbraucherin aber nicht an Bord, da der Nachname auf dem Ticket und jener auf dem Ausweis nicht übereinstimmen. Wenn Frau Maria den Fehler vor der Abreise entdeckt, muss sie die Buchung, d.h., den Namen ändern: In den meisten Fällen muss für die Änderung eine Gebühr bezahlt werden, welche bei Billigfluggesellschaften sogar die Kosten des Tickets selbst übersteigen können.

Im Bereich des Flugtransportes passiert es immer wieder, dass - vor dem Hin- oder Rückflug - vergessen wird, das elektronische Postfach zu kontrollieren. Wenn Sie bei der Buchung als Adresse Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, dann wird die Fluglinie diese verwenden, um Ihnen mögliche Änderungen der Flugzeiten mitzuteilen oder Sie gar über die Löschung des Fluges zu informieren. Nicht selten haben sich deshalb Konsumenten (umsonst) am Flughafen eingefunden, ohne die E-Mail gelesen zu haben, mit welcher sie die Fluggesellschaft über eine Änderung informierte.

Da der virtuelle Einkauf keinen territorialen Grenzen unterliegt, buchen gar einige Verbraucher eine Pauschalreise bei einem Reiseveranstalter eines anderen EU-Mitgliedstaates. Hier ist Vorsicht angebracht, da nur der italienische Reiseveranstalter (und das italienische Reisebüro) verpflichtet ist, den italienischen Konsumenten hinsichtlich der für die Einreise in das Land des Traumurlaubes geltenden Bestimmungen zu informieren. Dies gilt nicht für den italienischen Verbraucher, der bei einem deutschen Reiseveranstalter bucht: für letzteren besteht eine Informationspflicht nur gegenüber deutschen Staatsbürgern. So konnte ein junges südtiroler Paar seine Hochzeitsreise nicht antreten, da es nicht im Besitz des Einreisevisums war. Der Rat ist daher, um kein Daheimbleiben zu riskieren, sich persönlich und so gut wie möglich bezüglich der Pass- und Visum-Bestimmungen, möglicher Gesundheitsvorschriften und sämtlicher Formalitäten, welche die Reise und den Aufenthalt betreffen, zu informieren (z.B. bei den Botschaften oder der Quästur oder auf der Seite www.viaggiaresicuri.it).

Ein anderer Mythos, der entzaubert werden muss, betrifft das Rücktrittsrecht: Auch wenn es sich um Fernabsatzverträge handelt, so ist das Rücktrittsrecht, also das Recht des Käufers innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Unterschrift des Vertrages von diesem zurückzutreten, welches für über Telefon, Internet usw. abgeschlossene Käufe vorgesehen ist, auf Online-Buchungen nicht anwendbar. Sobald die Buchung durchgeführt wurde, kann der Konsument also nur durch die Bezahlung der im Vertrag vorgesehenen Pönale vom Vertrag zurücktreten, deren Betrag normalerweise prozentuell im Verhältnis zum Preis der Pauschalreise berechnet wird; die Pönale steigt, je näher man mit dem Rücktritt an das Abreisedatum herankommt. Wenn man wenige Tage vor der geplanten Abreise zurücktritt, ist es durchaus möglich, dass man den gesamten Reisepreis bezahlen muss und nicht nur die bereits geleistete Anzahlung.

Vergessen Sie deshalb nicht, eine geeignete Versicherung abzuschließen, die - jedoch nur in den ausdrücklich vorgesehenen Fällen - bei einer Annullierung der Reise durch den Konsumenten die möglichen Pönalen deckt. Eine Versicherung dieser Art kostet bei einem einwöchigen Aufenthalt etwa 60 Euro: im Vergleich zu einer Rücktrittspönale von 100% (z.B. 1.200 Euro) ist das nicht viel!

Weitere Informationen zum Thema Urlaub und Flüge finden Sie in unserer Broschüre "Ratgeber Reisen".


Bozen, 05.05.2011
Presse-Information



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