englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Reklamationen im Bereich Urlaub & Reisen?
Urlaubsbuchung im Netz
Teppich-, Schmuck- und Lederkauf bei Türkei-Reisen
Preisdiskriminierung bei Kreuzfahrten
Mehr Rechte für Busreisende
Sagen Sie uns Ihre Meinung
Online in den Urlaub
Im Urlaub mit dem Mietwagen
Mehr Geld für die Urlaubskasse?
Fußball-EM 2012
Den Urlaub einfach online buchen?
Sportliche Ereignisse 2012
Musterbriefe
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft

Das EU Parlament verabschiedete am gestrigen 15. Februar den noch fehlenden Teil der EU-Gesetzgebung über Fahrgastrechte. Die neue Verordnung sieht eine Verstärkung der Fahrgastrechte für Passagiere im Omnibusverkehr vor: sie deckt alle nationalen und grenzüberschreitenden Linienverkehrsdienste im Langstreckenverkehr ab einer Entfernung von 250 km und tritt im Frühjahr 2013 in Kraft.

Die neue Gesetzgebung sieht für den Busverkehr Entschädigungen in Höhe von 50% des Fahrpreises zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises vor, wenn ein Anbieter nach einer Verspätung von 2 Stunden eine Fahrt annulliert und diese auch nicht auf geänderter Streckenführung oder mit anderen Transportmitteln durchführen kann. Wünscht ein Fahrgast nach einer Verspätung von 120 Minuten von der Reise zurückzutreten, hat er das Recht auf volle Erstattung des Fahrpreises.

Verzögert sich die Abfahrt des Busses um mehr als 90 Minuten, haben die Fahrgäste Anspruch auf Imbisse und Erfrischungen. Im Fall einer Unterbrechung der Fahrt, eines Unfalles oder bei Verspätungen, die eine Übernachtung erforderlich machen, muss der Anbieter zusätzlich bis zu 2 Übernachtungen von höchstens 80 Euro pro Nacht zur Verfügung stellen. Der Anbieter ist nur im Fall von Naturkatastrophen oder von Wetterbedingungen, die eine sichere Weiterreise unmöglich machen, von diesen Verpflichtungen befreit.

Für verlorene oder beschädigte Gepäcksstücke haftet das Busunternehmen mit bis zu 1.200 Euro in allen EU-Ländern. Eine Haftungssumme von bis zu 220.000 Euro (es sei denn die nationale Gesetzgebung sieht höhere Entschädigungsleistungen vor) ist für Todesfälle und Verletzungen von Fahrgästen vorgesehen.

Um mittleren und kleinen Busunternehmen die Anpassung an die neuen Anforderungen zu erleichtern, hat das Parlament den Mitgliedstaaten zugestanden, bestimmte nationale Liniendienste oder Busverbindungen, die zum größeren Teil außerhalb der EU liegen, für den Zeitraum von maximal zweimal 4 Jahren aus der Verordnung auszunehmen.

Zudem hat sich das Parlament für eine Reihe von 12 Grundrechten stark gemacht, die unabhängig von der Streckenlänge für alle Busverbindungen gelten. Diese Rechte betreffen Informationspflichten gegenüber Fahrgästen vor und während der Reise ebenso wie die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen; sie garantieren diskriminierungsfreien Zugang und Nutzung dieses Verkehrsmittels. Überdies haftet der Busunternehmer in vollem Umfang, wenn Rollstühle oder andere Bewegungshilfen verloren gehen oder beschädigt werden.

Einen Gesamtüberblick über die Rechte der Reisenden, finden Sie auf der eigens erstellten Internetseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/de/index.html.


Bozen, 16.02.2011
Presse-Information



software by endo7 druckensendentop