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Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!

Infodesks für Verbraucher auf den Bahnhöfen von Bozen und Trient

Dass Reisen mit dem Zug ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz ist, ist mittlerweile überall bekannt. Noch zu wenig bekannt ist hingegen, dass seit rund einem Jahr EU-weit neue Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gelten. Ein gemeinsamer Informationsstand des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen, der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sowie Adiconsum Trient bietet den Verbrauchern eine gute Gelegenheit, sich vor Ort, nämlich direkt auf den Bahnhöfen von Bozen und Trient, über ihre Rechte zu informieren.

Die von der EU-Verordnung 1371/2007 vorgesehenen Rechte für Bahnreisende sind ziemlich vielfältig. So ist für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Reisegepäcks das Recht auf eine Entschädigung (bis ca. 1.285 Euro je Gepäckstück) festgeschrieben. Falls es bei einem Zugunglück zu Verletzten oder gar Todesfällen unter den Passagieren kommt, muss die Eisenbahngesellschaft umgehend eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse von mindestens 21.000 Euro pro Fahrgast zahlen. Für Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität muss ein möglichst problemloser Zugang zu den Zügen gewährleistet werden.

Besonders interessant für alle Bahnreisenden sind die vorgesehenen Fahrpreisentschädigungen bei Verspätung von Zügen. Die Mindestentschädigung beträgt 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr. Auch Hilfeleistungen, wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, sind bei Verspätungen über einer Stunde vorgesehen. Ist auf Grund einer Verspätung ein Aufenthalt über Nacht in einer Stadt notwendig, muss auch die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung dorthin vom Eisenbahnunternehmen übernommen werden.

Weiters sieht die Verordnung eine Vereinfachung des Fahrkartenkaufs für Bahnreisende und das Recht des Bahnreisenden auf umfassende Informationen vor und während der Reise (z.B. über Verspätungen) vor, sowie die Pflicht des Eisenbahnunternehmens, in Bahnhöfen und Zügen die persönliche Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.

Um die Verbraucher vor Ort über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu helfen, diese richtig auszuüben, sind das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) und die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) zusammen mit Adiconsum Trient am 5. November 2010 von 10.30 Uhr bis 15 Uhr mit einem Informationsstand auf den Bahnhöfen von Bozen und Trient präsent. Die Bahngäste erhalten dort Informationsmaterial und bei Bedarf eine persönliche Beratung.

Weitere Informationen zu den Rechten der Bahnreisenden erhalten Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Tel. 0471-980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org).


Bozen, 4.11.2010
Presse-Information



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