englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Teppich-, Schmuck- und Lederkauf bei Türkei-Reisen
Preisdiskriminierung bei Kreuzfahrten
Mehr Rechte für Busreisende
Sagen Sie uns Ihre Meinung
Online in den Urlaub
Im Urlaub mit dem Mietwagen
Mehr Geld für die Urlaubskasse?
Fußball-EM 2012
Den Urlaub einfach online buchen?
Sportliche Ereignisse 2012
Musterbriefe
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Autounfall im Ausland - was tun?

Viele italienische Verbraucher fahren mit dem Auto ins Ausland, vielleicht um sich eine europäische Hauptstadt anzusehen oder um an den Stränden des Mittelmeers zu entspannen. Aber was ist zu tun, wenn einer unserer Mitbürger im Ausland in einen Unfall verwickelt ist?

Dass sich Personen im Binnenmarkt frei bewegen können, ist eines der Grundprinzipien der Europäischen Union. Seit einigen Jahren versucht die EU zu gewährleisten, dass durch einen Autounfall Geschädigte gleich behandelt werden, unabhängig davon, in welchem EU-Staat sich der Unfall ereignet hat.

Was passiert zum Beispiel, wenn ein italienischer Staatsbürger an Bord seines in Italien zugelassenen und versicherten Autos in einen Unfall im Ausland verwickelt ist und durch ein in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen und versicherten Autos einen Schaden erleidet. Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören die EU-Staaten, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.

Gemäß einer EU-Richtlinie (2000/26/EG) müssen Autohaftpflichtversicherungen in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, außer dort, wo sie ihren Geschäftssitz haben, einen Schadenregulierungsbeauftragten ernennen. Dank dieser Regelung können in Italien wohnhafte Personen, die durch einen Autounfall in einem Land, in welchem das Grüne-Karte-System gilt, einen Schaden erlitten haben, verursacht durch ein Fahrzeug, das in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen und versichert ist, sich mit ihrer Schadenersatzforderung direkt an den von der Versicherung des Verursacher-Fahrzeugs ernannten Schadenregulierungsbeauftragten in Italien wenden. Dem Grüne-Karte-System gehören folgende Staaten an: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, FYROM (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien), Griechenland, Iran, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Moldawien, Norwegen, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Tschechien, Tunesien, Türkei, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,Weißrussland, Ukraine, Ungarn und Zypern.

Zur Veranschaulichung: Ein italienischer Verbraucher wartet mit seinem Auto in einem kroatischen Hafen (einem Grüne-Karte-System Land) in der Schlange um auf die Fähre zu fahren, als ein französischer Autofahrer auf ihn auffährt.

Um den ausländischen Versicherer des Verursacher-Fahrzeugs und dessen Schadenregulierungsbeauftragten in Italien ausfindig zu machen, kann der italienische Verbraucher die Informationsstelle des ISVAP (die italienische Versicherungsaufsichtsbehörde) anschreiben (Via del Quirinale, 21 - 00187 Roma, Fax: 0642133730, centroinformazioni@isvap.it). In der Anfrage sollten das Datum und der Ort des Unfalls angegeben werden sowie alle Informationen zu den beteiligten Fahrzeugen (Zulassung des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat; Nationalität; Versicherung des Fahrzeugs, falls bekannt).

Das ISVAP ermittelt die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Informationsstelle und teilt sie dem Betroffenen mit; insbesondere erfährt er so den Namen des Schadenregulierungsbeauftragten, an den er sich für die Schadensabwicklung wenden kann.

Es empfiehlt sich nach einem Verkehrsunfall auf jeden Fall den "europäischen Unfallbericht" auszufüllen. Der europäische Unfallbericht ist ein Standardformular, das in der gesamten EU verwendet wird und bei welchem jeweils in der gleichen Zeile dieselbe Information abgefragt wird (es ändert sich also nur die Sprache).

Der Bericht dient zum Datenaustausch und ist nicht dazu da, die Schuldfrage zu klären.

Sollte man mit dem von der gegnerischen Unfallpartei ausgefüllten Teil nicht einverstanden sein, sollte der Bericht keinesfalls unterzeichnet, sondern ein eigener Unfallbericht erstellt werden, in dem der Unfall aus der eigenen Sichtweise beschrieben wird.

Wichtig: Der europäische Unfallbericht sollte auch bei Intervention der Ordnungskräfte in all seinen Punkten ausgefüllt werden.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des ISVAP verfügbar.



Infoblatt nr. 69 - Stand: 04.2011



software by endo7 druckensendentop