englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Zugreisen in Italien
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Urlaubs-Checkliste
Mietwagen
Ferienwohnungen in Italien
Vignette
Sprachreisen
Tiere auf Reisen
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Fußballweltmeisterschaft 2006
Einreisebestimmungen USA
Olympische Winterspiele Turin 2006
Touristenkarten
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Deutsche Schlichtungsstelle für Mobilität
Reisegeld
Nützliche Links
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Anspruch auf Schutz vor Horror-Rechnungen für Daten-Roaming
Euopäische Kommision - DG Sanco
Deine Meinung ist gefragt!
Die Europäische Kommission
9. Mai - Europatag
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Ferngesteuerter Modellhubschrauber fängt Feuer - gefährliches Spielzeug?






Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte – Anfragen siebenmal so hoch

Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das von der Europäischen Kommission unterstützt wird und in allen Mitgliedstaaten (sowie in Island und Norwegen) präsent ist, hat heute ein Paket mit praktischen Informationen für Fluggastbeschwerden herausgegeben. Es soll den Verbrauchern, die kürzlich von den Flugausfällen betroffen waren, helfen, ihre von den EU﷓Verbraucherschutzvorschriften garantierten Rechte wahrzunehmen. Das Paket besteht aus einem Standard-Beschwerdeschreiben, Kontaktdaten aller Fluggesellschaften und praktischen Tipps.


Das ECC-Net bemüht sich seit Beginn der Vulkanaschenkrise, den wegen der Flugausfälle gestrandeten Passagieren, die ihre Verbraucherrechte missachtet sehen, unter die Arme zu greifen. Die Zahl der Verbraucher, die sich an das ECC-Net um Hilfe oder Beratung im Zusammenhang mit Fluggastrechten gewandt haben, war in der ersten Woche der Krise siebenmal so hoch wie in der Vorwoche. Vom Beginn der Krise an war das ECC-Net in Alarmbereitschaft. Die Zentren arbeiten eng zusammen, um eine koordinierte Unterstützung der EU﷓Verbraucher sicherzustellen.

Die Europäische Kommission und das ECC-Net veröffentlichen heute – in allen EU-Sprachen – ein Paket mit praktischen Informationen für Fluggastbeschwerden, das den Verbrauchern helfen soll, ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen. Das Paket umfasst unter anderem: ein Standard-Beschwerdeschreiben in den Sprachen der Mitgliedstaaten; eine Liste von Adressen, an die die Beschwerdeschreiben gesandt werden können; Tipps zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit der Fluggesellschaft und zur Anwendung des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen, z.B. im Zusammenhang mit fälligen Rückzahlungen; Antworten auf häufig gestellte Fragen. Das Paket ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen verfügbar info@euroconsumatori.org (Tel. 0471-980939).

John Dalli, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar, erklärte: „Die EU﷓Verbraucherrechte gelten auch, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten. Tausende Flugpassagiere, die von den Flugausfällen betroffen waren, warten immer noch auf die Anerkennung ihrer Rechte in der Praxis. Meine Botschaft an sie lautet: Zögern Sie nicht, das einzufordern, worauf Sie Anspruch haben. Wenn eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter Ihre Rechte missachten, steht ein Europäisches Verbraucherzentrum in Ihrer Nähe als Ihre nächste Anlaufstelle zur Verfügung.“

Das ECC-Net bearbeitet jährlich rund 60.000 Fälle, in denen sich BürgerInnen um Beratung oder Hilfe bei Problemen mit grenzüberschreitenden Einkäufen oder Reisen in der EU an die Verbraucherzentren wenden. 2009 ging es bei mehr als einem Drittel der von den EVZ behandelten Beschwerden um Transportangelegenheiten (33%). Mehr als 75% davon betrafen den Flugverkehr. Unter den letztgenannten Beschwerden bezogen sich knapp 80% auf die Fluggastrechte, etwas über 20% auf das Gepäck (Verlust oder Diebstahl).

Zu den wichtigsten von den EVZ angebotenen Leistungen gehören: Beratung im Zusammenhang mit den EU-weiten und nationalen Verbraucherrechten und ﷓pflichten; Hilfe bei der gütlichen Streitbeilegung mit dem Gewerbetreibenden; Hinführung der Verbraucher zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten oder Beratung bei der Anwendung des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen, z.B. bei fälligen Rückzahlungen.



Bozen, 04.05.2010
Presse-Information



software by endo7 druckensendentop