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Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte – Anfragen siebenmal so hoch

Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das von der Europäischen Kommission unterstützt wird und in allen Mitgliedstaaten (sowie in Island und Norwegen) präsent ist, hat heute ein Paket mit praktischen Informationen für Fluggastbeschwerden herausgegeben. Es soll den Verbrauchern, die kürzlich von den Flugausfällen betroffen waren, helfen, ihre von den EU﷓Verbraucherschutzvorschriften garantierten Rechte wahrzunehmen. Das Paket besteht aus einem Standard-Beschwerdeschreiben, Kontaktdaten aller Fluggesellschaften und praktischen Tipps.


Das ECC-Net bemüht sich seit Beginn der Vulkanaschenkrise, den wegen der Flugausfälle gestrandeten Passagieren, die ihre Verbraucherrechte missachtet sehen, unter die Arme zu greifen. Die Zahl der Verbraucher, die sich an das ECC-Net um Hilfe oder Beratung im Zusammenhang mit Fluggastrechten gewandt haben, war in der ersten Woche der Krise siebenmal so hoch wie in der Vorwoche. Vom Beginn der Krise an war das ECC-Net in Alarmbereitschaft. Die Zentren arbeiten eng zusammen, um eine koordinierte Unterstützung der EU﷓Verbraucher sicherzustellen.

Die Europäische Kommission und das ECC-Net veröffentlichen heute – in allen EU-Sprachen – ein Paket mit praktischen Informationen für Fluggastbeschwerden, das den Verbrauchern helfen soll, ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen. Das Paket umfasst unter anderem: ein Standard-Beschwerdeschreiben in den Sprachen der Mitgliedstaaten; eine Liste von Adressen, an die die Beschwerdeschreiben gesandt werden können; Tipps zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit der Fluggesellschaft und zur Anwendung des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen, z.B. im Zusammenhang mit fälligen Rückzahlungen; Antworten auf häufig gestellte Fragen. Das Paket ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen verfügbar info@euroconsumatori.org (Tel. 0471-980939).

John Dalli, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar, erklärte: „Die EU﷓Verbraucherrechte gelten auch, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten. Tausende Flugpassagiere, die von den Flugausfällen betroffen waren, warten immer noch auf die Anerkennung ihrer Rechte in der Praxis. Meine Botschaft an sie lautet: Zögern Sie nicht, das einzufordern, worauf Sie Anspruch haben. Wenn eine Fluggesellschaft oder ein Reiseveranstalter Ihre Rechte missachten, steht ein Europäisches Verbraucherzentrum in Ihrer Nähe als Ihre nächste Anlaufstelle zur Verfügung.“

Das ECC-Net bearbeitet jährlich rund 60.000 Fälle, in denen sich BürgerInnen um Beratung oder Hilfe bei Problemen mit grenzüberschreitenden Einkäufen oder Reisen in der EU an die Verbraucherzentren wenden. 2009 ging es bei mehr als einem Drittel der von den EVZ behandelten Beschwerden um Transportangelegenheiten (33%). Mehr als 75% davon betrafen den Flugverkehr. Unter den letztgenannten Beschwerden bezogen sich knapp 80% auf die Fluggastrechte, etwas über 20% auf das Gepäck (Verlust oder Diebstahl).

Zu den wichtigsten von den EVZ angebotenen Leistungen gehören: Beratung im Zusammenhang mit den EU-weiten und nationalen Verbraucherrechten und ﷓pflichten; Hilfe bei der gütlichen Streitbeilegung mit dem Gewerbetreibenden; Hinführung der Verbraucher zur außergerichtlichen Regelung von Streitigkeiten oder Beratung bei der Anwendung des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen, z.B. bei fälligen Rückzahlungen.



Bozen, 04.05.2010
Presse-Information



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