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Neue Rechte für Bahnreisende

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien ist am 11. Dezember mit einem Informationsstand in fünf der wichtigsten italienischen Bahnhöfe vor Ort

Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 1371/2007 am 3. Dezember 2009 gelten nun EU-weit neue Rechte für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wird am 11. Dezember 2009 mit einem Infostand in fünf der wichtigsten Bahnhöfe Italiens (Rom, Mailand, Neapel, Bologna und Bari) die Verbraucher über ihre neuen Rechte aufklären.

Die neuen Rechte für Bahnreisende sind dabei ziemlich vielfältig. So ist für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Reisegepäcks das Recht auf eine Entschädigung (bis ca. 1285 Euro je Gepäckstück) festgeschrieben. Falls es bei einem Zugunglück zu Verletzten oder gar Todesfällen unter den Passagieren kommt, muss die Eisenbahngesellschaft umgehend eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse von mindestens 21000 Euro pro Fahrgast zahlen. Für Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität muss ein möglichst problemloser Zugang zu Zügen und Hilfeleistungen gewährleistet werden.

Besonders interessant für alle Bahnreisenden sind die vorgesehenen Fahrpreisentschädigungen bei Verspätung von Zügen. Die Mindestentschädigung beträgt 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden bzw. 50% ab einer Verspätung von zwei Stunden und mehr. Auch Hilfeleistungen, wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, sind bei Verspätungen über einer Stunde vorgesehen. Ist auf Grund einer Verspätung ein Aufenthalt über Nacht in einer Stadt notwendig, muss auch die Unterbringung in einem Hotel und die Beförderung dorthin vom Eisenbahnunternehmen übernommen werden.

Weitere Neuerungen betreffen die Vereinfachung des Fahrkartenkaufs für Bahnreisende, das Recht des Bahnreisenden auf umfassende Informationen vor und während der Reise (z.B. über Verspätungen), sowie die Pflicht des Eisenbahnunternehmens in Bahnhöfen und Zügen die persönliche Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten. Die bereits bestehenden Fahrgastrechte aufgrund des (nur grenzüberschreitende Reisen betreffenden) Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) werden grundsätzlich auf alle inländischen Schienenpersonenverkehrsdienste ausgeweitet.

Die Eisenbahnunternehmen selbst müssen übrigens ein Verfahren zur Bearbeitung der Reklamationen, welche die Nichteinhaltung dieser neuen Regeln betreffen, einrichten. Die Mitgliedstaaten müssen zudem sicher stellen, dass Reisende sich an eine unabhängige Beschwerdestelle wenden können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte missachtet wurden.

Ungünstig für die Verbraucher ist jedoch, dass die neue Verordnung es den Mitgliedstaaten ermöglicht zu beantragen, bei inländischen Fahrten für eine Dauer von maximal 15 Jahren von der Anwendung bestimmter Rechte abzusehen; dies um den Eisenbahnunternehmen eine Anpassung an die neuen Fahrgastrechte zu erleichtern.

Für Nahverkehrsdienste (also Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr) können die Mitgliedstaaten- mit Ausnahme grenzüberschreitender Dienste innerhalb der EU - sogar zeitlich unbegrenzte Ausnahmeregelungen beantragen.

Um die Verbraucher über diese neuen Rechte der Bahngäste zu informieren, richtet das EVZ am 11. Dezember in 5 großen italienischen Bahnhöfen einen Informationsstand ein. Das Büro Bozen wird auf dem Mailänder Hauptbahnhof vertreten sein.

Weitere Informationen zu den Rechten der Bahnreisenden erhalten Verbraucher beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Tel. 0471-980939, E-Mail: info@euroconsumatori.org).


Bozen, 10.12.2009
Presse-Information



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